2375 Achter Abschnitt. Gewahr der Verfassung. §. 138. 1.) Zusage des Königs und Regierungsverwescrs bei dem Regierungsantritte. 1 39. 2.) Eid auf die Verfassung. 140. 3.) Beschwerde der Stände gegen Ministerien und andere Staatsbehörden, we ¬ gen Verletzung der Verfassung. 141. 4.) Diesfallsige Anklage der Stande gegen die Vorstände der Ministerien. 142. Scaacsgerichtshof. Dessen Competenz. 143. — Dessen Organisation. 144. — , . 145. — Versammlung des Staatsgerichtshofs. 140. — Verfahren desselben. 147. — 148. — Strafbefugniß des Staa.'Sgerlchtöhofs. 149. — Rechtsmittel gegen dessen Erkennlniß. 150. — Verfahren des Königs in Fällen der Anklage. 151. — Resignation der Angeklagten. 152. 5.) Anträge auf Abänderung oder Erläuterung der VcrfassungSurkunde, oder auf Zusäße zu selbiger. 153. 6.) Erledigung zweifelhafter Punkte in der VerfassungSurkui" 154. 7.) Aufhebung der mit der Verfassungsurkuude in Widerspruch stehenden Gesetze, Verordnungen und Observanzen. 290'