2376 ^>5 238. Landtagsabschied. 2L>ZR, Allton, von GOTTES Gnadcn, König von Sachsen!c.-c. !c. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Nachdem wir uns bewogen gefunden, Unsere getreuen Stande an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Städten auf den Isten März dieses Jahres zur Fortsetzung der im vorigen Jahre gehaltenen und unterm 8ten Juli vorigen Jahres vertagten Landes versammlung anhcro zu berufen, und ihnen mittelst Decrets vom crstgedachten Dato den Ent« wurf zu einer Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen Zur Berathung und Erklärung vorzulegen, so ist es durch die hierüber zwischen Uns und getreuer Landschaft Statt gefundenen Verhandlungen, insonderbeit durch die von letzterer unterm 19ten Juli, 2(isten und 27sicn Au gust gegebenen Erklärungen und Unsere unterm lOten und 20sten August darauf errheilten De crete dahin gediehen, daß gedachte VerfaffungSurkunde von Uns und der getreuen Landschaft, unter wechselseitigem Einverständnisse, nach deren nunmehrigem Inhalte angenommen worden ist. Wir haben, um Unfern im Decrete vom Isten März dieses Jahres kund gechanen End- Zweck zu erreichen, im Laufe dieser jetzt beendigten Verhandlungen es nicht an der Geneigtheit ermangeln lassen, den Wünschen Unserer getreuen Stände, in Hinsicht mehrerer zum Theil wichtiger Bestimmungen des ihnen vorgelegten Entwurfs, nachzugeben, und Uns in Betreff mehrerer, Uns und Unserm Hause zukommenden Gerechtsamen zu noch ausgedehnteren Zugeständnissen bereit erwiesen. Wenn Unsere getreue Landschaft hierin den tatsächlichen Beweis erkannt haben wird, daß Wir, frei von mißtrauischen Besorgnissen gegen die uns Selbst aufgelegten Beschränkungen einer konstitu tionellen Verfassung, den aufrichtigen Wunsch hegen, Unser eigenes, Unserer Nachfolger und Un sere gejammten Hauses Interesse und Wohlfahrt auch für die Zukunft mit dem Wohle, dem Vertrauen und der Liebe Unsers Volks durch die engsten Bande verknüpft zu sehen, so haben auch die getreuen Stände ihrer Seits die Schwierigkeiten glücklich zu besiegen gewußt, welche die Behandlung eines in seinem Gegenstände und seinen Folgen so hochwichtigen Werks in der natürlichen Verschiedenheit der Meinungen, und in dec mit vielseitiger Umsicht zu lösenden Auf gabe finden mußte, die mannigfachen Interessen zeitheriger in anerkannter Wirksamkeit bestan- . dener Rechtsverhältnisse in dem gemeinschaftlichen Screbepunkte des allgemein gehegten Wunsches nach Begründung einer zeitgemäßen, auch die Zukunft sichernden Verfassung zu vereinigen.