1077 9,042,192 Thlr. t vielmehr 8,083,192 Thlr. z gesetzt werde; weiter das Budget der Einnahme s ohne Debatte mit 8,083,192 Thlr. einstimmig ä bewilligt, und im Uebrigen das vorgelegte Gesetz: Nachträge zu dem außerordentlichen Staatsbudget und zu dem Finanz gesetze auf die Fiuanzperiode 1872 und 1 873 betreffend, u ingleichen das Gesetz 8.: einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1872 und 1873 vom 8. April 1 872 betreffend, u - mit der einzigen Abänderung, daß es in § 1 heißen muß: „8,083,192 Thlr." io anstatt: „9,042,192 Thlr.," - dem Vorschläge der Deputation gemäß in allen seinen Theilen einstimmig w angenommen und auf Abstimmung durch Namensaufruf allseitig Verzicht geleistet. 784. W Mündlicher Bericht der zweiten Deputation (Abth. ^.) über den Antrag des Abgeordneten Walter und Genossen auf Wiederaufhebuug der Anordnung, die sechsstündige Abladefrist für ankommende Bahngüter betreffend. Zum dritten Gegenstände der Tagesordnung berichtet Abgeordneter Klemm über den Antrag des Abgeordneten Walter und.Genossen auf Wiederaufhebuug der Anordnung, die sechsstündige Abladefrist für ankommende Bahngüter betreffend, nu und setzt in ausführlicher Weise die Gründe auseinander, welche die Deputation uz zu Stellung des unter Nr. 249 der Drucksachen vertheilten Antrags der zweiten T Deputation bewogen hat. An der weiteren Debatte hierüber betheiligen sich die Abgeordneten Walter, iQ Oehmichen, Herr Königlicher Commisfar von Thümmel, und — nach Annahme uir eines Antrags aus Schluß der Debatte — Referent zum Schluffe.