1685 zu Scrutatoren und fordert auf, zunächst die 3 Mitglieder des StaatSgerichtshofs zu wählen. Im ersten Wahlgange gingen 5 9 Stimmzettel ein, deren Auszählung ergab, daß Herr Oberappellationsrath Otto 58, - Advocat Heubner in Zwickau 30, - - Bauer in Adorf 29, - Iustizrath Kohlschüttcr hier 27 und - Rittergutsbesitzer Abendroth auf Kössern 25 Stimmen erhalten hatten, während die übrigen Stimmen sich zersplittert hatten. Da hiernach die beiden erstgenannten Herren zwar absolute Stimmen mehrheit erhalten hatten, dagegen für das dritte Mitglied keine absolute Majorität erlangt worden, so machte sich für die Wahl eines dritten Mitglieds ein noch maliger Wahlgang nöthig. Bei diesem zweiten Wahlgange gingen 67 Stimmzettel ein, deren Aus zählung ergab, daß auf Herrn Iustizrath Kohlschütter 33 gültige Stimmen und auf Herrn Advocat Bauer in Adorf 33 Stimmen gefallen waren, während t Stimme wegen ungenauer Bezeichnung des Gewählten nicht gezählt werden konnte. Der nun folgende dritte Wahlgang führte 6 6 Stimmzettel herbei, und deren Auszählung ergab, daß Herr Advocat Bauer in Adorf 34 und - Iustizrath Kohlschütter 32 Stimmen erhalten hatten. Präsidium proclamirt nun Herrn Oberappellationsrath Otto, - Advocat Heubner in Zwickau und - - Bauer in Adorf als die drei von der zweiten Kammer gewählten Mitglieder des Staatsgerichtshofs und fordert sodann zur Wahl zweier Stellvertreter für dieselben auf. Bei dem ersten Wahlgange für diese gingen 64 Stimmzettel ein; die Aus zählung ergab, daß auf Herrn Advocat Temper in Werdau 33, - - Müller in Neusalza 33, - Dr. Osterloh in Leipzig 30 und - Oberappellationsrath Siebenhaar 30 Stimmen