1094 XU abgclehnt habe, mit, daß man im Vereinigungsverfahren dahin überein- gekommcn sei: sämmtliche Petitionen, welche diese Projekte betreffen und in einer oder beiden Kammern nicht berathen worden seien, der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen; die Kammer beschließt auf Borschlag des Referenten ohne Debatte einstimmig: diesen soeben referirten Vereinigungsvorschlag zu genehmigen. Weiter zeigt Referent an, daß die erste Kammer im Vereinigungsverfahren den auf S. 439 des Vorberichts über die Eisenbahnprojecte ersichtlichen, von der diesseitigen Kammer abgelehnten Antrag habe fallen lassen, und hierdurch sich die zweite Differenz erledige. Ferner berichtet Referent hinsichtlich der weiteren, die Errichtung eines Kohlcnbahnhofs in Chemnitz betreffenden Differenz, daß sich die Deputationen unter Hinweis darauf, daß die Königliche Staatsregicrung erklärt habe, auch ohne Stellung eines besonderen Antrags diese Angelegenheit in schleunige reifliche Er Wägung zu ziehen, dahin sich vereinigt hätten, der Kammer vorzuschlagen: die auf diese Angelegenheit bezüglichen Petitionen der Regierung zur Erwägung zu überweisen, welcher Vorschlag nach einer kurzen Bemerkung des Abgeordneten Pornitz Seiten der Kammer einstimmig genehmigt wird. Sodann trägt Referent noch vor, daß seit den letzten in der diesseitigen Kammer in Eisenbahnsachen gefaßten Beschlüssen noch verschiedene Petitionen, die sich auf S. 552 flg. des betreffenden Berichts der ersten Kammer verzeichnet befunden, eingegangen seien, die theils durch Beschlüsse der beiden Kammern Er ledigung gefunden hätten, theils nicht znr Berathung gekommen seien, und schlägt Genehmigung des Beschlusses des Vereinigungsverfahrens vor, welcher dahin geht: sämmtliche Petitionen, welche in einer oder beiden Kammern nicht be- rathen worden seien, der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu über weisen. Die Kammer tritt diesem Vorschläge ohne Debatte einstimmig bei. Sodann zeigt Abgeordneter Starke von der Rednerbühne aus an, daß sich die einzige, das Eisenbahndecret Krippen-Schandau-Bautzen betreffende Differenz