Durch die ständische Schrift vom 12. Juni dieses Jahres (S. 43 der Land- tags-Acten vom Jahre 1866, IV. Abtheiluug) ist die Negierung ermächtigt wor den, zur Verstärkung der verfügbaren Cassenbestände nicht nur das in der Staats- schuldencasse niedergelegte Reservequantum von 2,781,000 Thlr. neuer Cassen- billets zu verwenden, sondern auch den hiernach an der bewilligten Gesammtsumme von 6,000,000 Thlr. noch fehlenden Betrag durch besondere Creditmaßregeln aufzubringen. In dessen Folge hat das Finanzministerium nach verschiedenen Seiten hin Versuche gemacht, eine größere Anleihe zu Stande zu bringen, mußte aber wegen der Schwierigkeiten, die unter den damaligen Umständen, wo der Dis- conto auf 8, ja sogar bis auf 9 Procent gestiegen war, mit einer solchen Maß regel verbunden waren, davon absehen und sich auf die Annahme von Handdar- lehnen beschränken. Diese letzteren sind nun auch, nachdem der Zinsfuß derselben bis auf 6 Procent erhöht worden war, der Finanzhauptcasse in reichem Maße zugeflossen, so daß beim Schluß der Annahme am 30. October die Gesammt summe der eingezahlten Handdarlehne sich auf 6,539,800 Thlr. belief. Ist nun auf diese Weise die von den Ständen bewilligte Gesammtsumme der aufzubringenden Anleihe bedeutend überschritten worden, so wird sich diese Ueberschreitung doch in Hinblick auf die lang andauernde Occupation des Landes, die höchst beträchtlichen Natural- und Geldleistungen, welche während dieser Zeit aufzubringen waren, während die wichtigsten Staatseinnahmen fast vollständig ausblieben, sowie auf die bald vorauszusehende Nothwendigkeit der Bezahlung einer bedeutenden Kriegskostenentschädigung nicht nur rechtfertigen, sondern als ganz unabweisbar nothwendig Nachweisen lassen und behält sich die Regierung vor, den Kammern auf Verlangen deshalb noch weitere specielle Mittheilungen zu machen. Mit Hilfe dieser außerordentlichen Finanzmaßregeln war es nun, ungeachtet der nothwendigen, höchst bedeutenden Zahlungen, möglich geworden, den in Dres den befindlichen baaren Cassenbestand der Finanzhauptcasse mit Ende des Monat October auf mehr als 6,600,000 Thlr. zu bringen und hiervon einen Betrag von 3,500,000 Thlr. zu einer theilweisen Zahlung der Kriegskostenentschädigung