Freiherr von Friesen, Präsident der ersten Kammer. von Böhlau. Rittner. Hiermit wurde die allgemeine Debatte geschlossen und nachdem Herr Referent zum Schluß gesprochen, stellte der Herr Präsident die Frage an die Kammer: ob sie sich im Principe für Emission vierprocentiger Staatspapiere statt fünfprocentiger zur Tilgung der Handdarlehne und sonst erklären wolle? und wurde diese Frage von der Kammer einstimmig bejaht. Es wurde darauf zur Berathung über das Gesetz wegen verminderter Ausgabe der fünfpro- centigen Staatsschuldencassenscheine um Sechs und Erhöhung der vierpro- centigen Staatsschuld um Acht Millionen Thaler übergegangen, eine Debatte darüber nicht beliebt und einstimmig von der Kammer beschlossen: die Genehmigung dieses vorgelegten Gesetzentwurfs ohne Aenderung aus zusprechen. Es beschließt die Kammer ferner einstimmig: daß von den bereits creirten fünfprocentigen Staatsschuldencassenscheine« nur noch ein Betrag von Sechs Millionen Thaler in Verwahrung des ständischen Ausschusses für Verwaltung der Staatsschulden ver bleiben, der Rest dagegen an 426,500 Thaler dem Königlichen Finanzministerium zur Verwerthung überlassen werden solle. Endlich beantwortet die Kammer bei durch Namenaufruf erfolgter Abstimmung die Frage einstimmig mit Ja: ob sie in der beschlossenen Weise gegen die Staatsregierung sich er klären wolle? Vorgelesen, genehmigt und vollzogen uts. Niedergeschrieben von