bahnen bestimmt sind und daß hierzu außer den oben erwähnten, in nächstem Jahre zu beschaffenden 2^ Millionen Thalern, noch anderweit eine gleich hohe Summe im Jahre 1868 aufzuwenden sein wird, die man dann später doch wieder durch eine besondere Anleihe würde beschaffen müssen. Demnächst würde man aber auch, wenn man die sämmtlichen außerordentlichen Bedürfnisse deS nächsten Jahres durch Flüssigmachung der Bestände der Finanzhauptcasse in der oben an gedeuteten Weise decken wollte, diese letztere aller ihrer Reserven berauben, was unter den gegenwärtigen Umständen, wo noch so wenig Sicherheit für die Dauer friedlicher Zustände vorhanden ist, an sich schon im hohen Grade bedenklich sein würde, aber gegenüber der Existenz einer schwebenden Schuld von 6^ Millionen Thalern Handdarlehuen mit halbjähriger Kündigung gänzlich unzulässig erscheint. Hierzu kommt noch ein dritter, beachtenswerther Umstand. Es kann nämlich, nachdem das Land in Folge des Kriegs schon so höchst bedeutende Summen hat aufbringen müssen und durch die Annahme von Handdarlehnen nicht weniger als 6^ Millionen Thaler zum bei Weitem größten Theile dem sächsischen Geldum läufe entzogen worden sind, im Interesse der inländischen Industrie und Land- wirthschaft in keiner Weise angemessen erscheinen, eine neue bedeutende Anleihe abermals auf den inländischen Geldmarkt zu bringen und anderweit bedeutende Capitale der fruchtbringenden Verwendung für Industrie und Landwirthschaft zu entziehen. Es wird daher die neue Anleihe hauptsächlich auf das Ausland zu berechnen und so einzurichten sein, daß sie dort willige Nehmer in ausreichendem Umfange findet. Zu diesem Zwecke würde aber ein im Texte selbst als vierpro- centig bezeichntes und nur zu 5 Procent abgestempeltes Papier nach dem Urtheile Sachverständiger bei einem fremden Publikum weniger geeignet sein. In finan zieller Beziehung ist es aber offenbar ganz gleich, ob die vierprocentigeu Papiere zu 5 Procent abgestempelt und verkauft, oder ob sie in der Casse bleiben und dafür fünfprocentige Papiere ausgegeben werden. Da es jedoch immerhin möglich sein wird, auch neben einer im Auslände unterzubringenden fünfprocentigen Anleihe noch von den in der Finanzhauptcasse befindlichen vierprocentigen Papieren nach und nach zu verkaufen, so geht die Absicht der Regierung dahin, den gesummten Geldbedarf für die Eisenbahnbauten der ursprünglichen Absicht gemäß durch allmähligen Verkauf der in der Finanz hauptcasse befindlichen vierprocentigen Papiere zu decken, so daß der oben berechnete außerordentliche Bedarf des nächsten Jahres nur noch nach Höhe von 8 Millionen Thalern durch eine fünfprocentige Anleihe aufzubringen sein würde. Die Regierung beabsichtigt aber doch noch weiter zu gehen. Die schon oben erwähnte, in dem Bestehen der Handdarlehnsschuld liegende Gefahr ist bei der