14 1) ein vorhandenes Reserve-Quantum neuer Sächsischer Cassenbillets im Be trage von 2,781,000 Thalern zur Emission zu bringen, und 2) den Restbetrag von 3,219,000 Thalern durch Aufnahme kündbarer Darlehne zu beschaffen. Jener Betrag an Cassenbillets ist vollständig in Umlauf gebracht. Durch aufgenommene sogenannte Handdarlehne sind aber nicht blos 3,219,000 Thaler der Staatscasse zugeführt worden, vielmehr hat sich die Staatsregierung durch den Drang der Bedürfnisse veranlaßt gefunden, den bei Offerirung derartiger Darlehne der Staatscasse in umfänglicher Weise bekundeten Credit bis zu Annahme einer Gesammtsumme von 6,539,800 Thalern zu benutzen. Es ist bei diesen Handdarlehnen für beide Theile eine halbjährige Kündigung, für die Gläubiger vom 1. October 1866 ab, für den Staat vom 1. April 1868 an, Vorbehalten worden. Sie haben mithin die Eigenschaft einer sogenannten schwebenden Staats schuld, die für eine Staatsverwaltung leicht mehr oder minder große Verlegen heiten herbeiführen kann, dann nämlich, wenn Seiten der Gläubiger zahlreiche Kündigungen erfolgen, bevor die Staatscasse mit den nöthigen Mitteln zur Rück zahlung ausgestattet ist. Der Verlauf des Krieges und dessen Ausgang haben aber für unser Vater land außer der Verpflichtung zu Entrichtung einer auf 10 Millionen Thaler sich erhebenden Kriegscontribution — wovon ein Betrag von 5 Millionen mit Hülfe obiger Handdarlehne bereits getilgt ist — noch die unabweisbare Nothwendigkeit zu Bestreitung mehrfacher sehr erheblicher Ausgaben herbeigeführt, die sich nach der Vorlage einschließlich des baar zu entrichtenden Contributionsrückstandes auf 8 Millionen Thaler berechnen. Zu Deckung dieser Ausgaben, auf die man später speciell zurückkommen wird, und zu Umwandlung obiger Handdarlehne in eine unkündbare Schuld, soll die vorgeschlagene fünfprocentige fünfzehn Millionen-Anleihe dienen. Die Deputation hat die in der Vorlage enthaltenen Motiven zu dieser Maaß- nahme und die damit verbundenen Angaben über den Stand der Staatscasse und des mobilen Staatsvermögens sorgfältig geprüft, sich wegen mehrerer Punkte mit