15 dem Königlichen Commissar wiederholt vernommen und verschiedene schriftliche Nachweisungen von ihr sich erbeten und erhalten. Zu genauer Beurtheilung der Sache wird es I. nothwendig sein, auf den Inhalt des Königlichen Decrets vom 28. Mai dieses Jahres (Landt.-Acten v. I. 1866, IV. Abth. S. 2) zurückzugehen, welches der ständischen Bewilligung zu Beschaffung der im Eingänge gedachten 6,000,000 Thaler durch Ausgabe von Cassenbillets und Aufnahme von Darlehnen voraus ging. Nach Inhalt dieses Decrets betrugen zu Ende des Monat April laufenden Jahres die Cassenbestände des mobilen Staatsvermögens 29,327,115 Thaler. Sie waren vorhanden mit s) 4,646,738 Thlr. in baarem Gelde und zahlbaren Effecten, d) 1,797,849 - in außenstehenden Vorschüssen, namentlich bei der Lotteriedarlehnscasse, ^"6,444,587 Thlr., und außerdem e) 22,882,528 - in Staats- und anderen Werthpapieren. 29,327,115 Thlr. 8ummn ut8. Unter den zuletzt gedachten 22,882,528 Thalern befand sich jedoch ein sehr erheblicher Theil von Effecten, die theils ganz unver äußerlich, theils nur mit unverhältnißmäßig großem Verlust zu realisiren sind, im Betrage von 12,371,437 Thalern, weshalb von deren Verwerthung abgesehen werden mußte, nämlich: au) 4,171,200 Thlr. Actien der Zittau-Reichenberger- und Löbau-Zittauer Eisenbahn; dd) 2,050,225 - dreiprocentige landschaftliche Obligationen vom Jahre 1830; ee) 6,150,012 - Landrentenbriefe. Außerdem gehörte als leichter zu verwertend dazu ein Nominalbetrag von 10,511,091 Thalern, bestehend in: 12,371,437 Thlr. Seitenbetrag.