87 ' xm. Ständische Schrift auf das Allerhöchste Decret vom 2. Februar 1867 Nr. IX., das neue Cassenbilletgesetz betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. drittelst Allerhöchsten Decrets vom 2. dieses Monats ist der auf dem letzten außerordentlichen Landtage festgestellte Entwurf eines neuen CassenbilletgesetzeS uns zur anderweiten Berathung und Beschlußfassung zugegangen mit dem An träge, einige Bestimmungen in dessen §8 2 und 3 abzuändern. Nach verfassungsmäßiger Berathung in beiden Kammern ist von uns beschlossen und beziehendlich genehmigt worden, daß im § 1 auf der vierten Zeile statt: „16 Millionen" zu setzen ist: „18 Millionen;" im § 2 auf der zweiten Zeile anstatt: „acht Millionen" „zwölf Millionen," und auf der fünften Zeile anstatt: „acht Millionen" „sechs Millionen;" auf der ersten Zeile anstatt: »zwei" „drei" im 8 3