122 als Referent der Minorität Herr Abgeordneter Or. Hertel, sowie als Referent der Majorität Herr Vicepräsident Oehmichen, auch Herr Abgeordneter Sachße zu einer tatsächlichen Berichtigung das Wort noch erhielt. In der von dem Herrn Präsidenten verkündeten, von der Kammer genehmigten Reihenfolge der Abstimmung wurde auf gesonderte Präsidialfrage von der Kammer 1) der Antrag des Herrn Abgeordneten Sachße 8ub I., nach welchem der von der Deputation zu § 36. des Gesetzentwurfs empfohlene Beschluß Seite 176 also lauten solle: die Vergütung der Naturalverpflegung wird nach folgenden Sätzen gewährt: 1) in Orten, wo auf eine Militäreinquartierungseinheit 100 Mann und mehr einquartiert gewesen, auf Tag und Kopf 15 Ngr., 2) in Orten, wo auf eine Militäreinquartierungseinheit weniger als 100 Mann einquartiert gewesen, auf Tag und Kopf 12 Ngr. 5 Pf., 3) in Dresden und Leipzig überhaupt 1 5 Ngr. (pro Tag und Kopf), gegen 16 Stimmen abgelehnt; 2) der Antrag des Herrn Abgeordneten Riedel 8vb I V., wonach statt des von der Deputation Seite 1 7 6 vorgeschlagenen Satzes die Bestimmung also lauten solle: die Vergütung für Naturalverpflegung wird nach folgenden Sätzen gewährt: n) für Einquartierung von gemeinen Soldaten und Unteroffizieren werden auf Tag und Kopf 1 2 Ngr. 5 Pf. gewährt, b) für Offiziere (und weiter wie nach dem Vorschläge der De putation), gegen 18 Stimmen abgelehnt; 3) der Deputationsvorschlag, wie auf Seite 176 des Berichts zu lesen: die Vergütung für Naturalverpflegnng wird nach folgenden Sätzen gewährt: 1) in Orten, wo auf eine Militäreinquartierungseinheit 100 Mann und mehr einquartiert gewesen sind, auf Tag und Kopf 1 2 Ngr. 5 Pf. (erste Classe),