gegen 14, und wie die vorgenommene Gegenprobe ergab, gegen 1 8 Stimmen mit 54 Stimmen von der Kammer abgeworfen, weiter der Depntationsantrag Blatt 30 mit Weglassung der Worte „den Grund sätzen der künftigen Berfassung des Norddeutschen Bundes sowie" gegen 18 Stimmen, und der Satz: „den Grundsätzen der künftigen Verfassung deö Norddeutschen Bundes sowie" mit 4 2 gegen 34 Stimmen von der Kammer angenommen, und die Frage: will sich die Kammer in der beschlossenen Weise gegenüber der Staatsregierung auf den Antrag des Herrn Abgeordneten Koch und Genossen äußern? bei der Abstimmung mittelst Namensaufrufs von der Kammer mit 7 5 gegen 1 Stimme bejaht. Herr Präsident schloß hierauf die Sitzung und wird, in Mangel au Berath- ungsgegenständen, die nächste Sitzung mittelst Karten eingesetzt werden. Vorgeleseu, genehmigt und bemerkt w. o. von Haberkorn, Schenk, Präsident der zweiten Kammer. Secretair der zweiten Kammer. Feodor von Schonberg. Wilhelm Heinrich Bogel. Antrag. I. ) In Erwägung 1) daß nur eine verfassungsmäßig aus Grund des Wahlgesetzes von 1848 ein berufene Volksvertretung geeignet und berechtigt ist, den inneren Consiict zu lösen und die Wünsche der Antragsteller zur Geltung zu bringen, ir in Erwägung 2) daß, abgesehen hiervon, ein den Rechten des Volkes wahrhaft entsprechen des Wahlgesetz nach den gemachten Erfahrungen von den jetzigen octroyirten Ständekammern ganz unbezweifelt sofort zurückgewiesen wird, rj in Erwägung 3) daß bei Annahme des Antrags von Koch und Genossen die von dem Volke nicht anerkannte Rechtsbestäudigkeit der jetzigen Ständcversammlung vor ausgesetzt ist, zck beschließt die Kammer: Dritte Ablheilung. 6