837 will die Kammer nach Lorschlag der ganzen Deputation als 8 I6b. die in rem Berichte der ersten Deputation der ersten Kammer vorgeschlagene, Seite 746 zu lesende Fassung annehmen? welche gegen 5 Stimmen bejaht wurde, während die Kammer die weiter speciell gestellten Fragen, die Seite 7 4 1 des Berichts der ersten Kammer vorgeschlagenen Abänderungen betreffend, je gegen eine Stimme annahm. Bezüglich der Ranglrung der 88 l 4, 15 und 16 des Entwurfs erfolgten Seiten des Herrn Referenten, des Herrn Geheimen Rath Dr. Hübel und des Herrn Abgeordneten von Criegern Bemerkungen, denen sich der Antrag des Herrn Referenten anschloß, eine Ermächtigung der Kammer hinsichtlich der Aufnahme der §8 14, 15 und 16 in der Ständischen Schrift an die Staatsregierung aus zusprechen. Nach Bemerkungen des Herrn Referenten und Herrn Abgeordneten von Criegern beschloß die Kammer: in der Ständischen Schrift der Staatsregierung die Ermächtigung zu ertheilen, die 88 >4, 15 und I6 in den dritten Abschnitt des Gesetz entwurfs aufzunchmen. Endlich beschloß die Kammer: die Petition Zumpe's, emeritirten Schullehrers aus Meißen, auf sich beruhen zu lassen. Herr Präsident Haberkorn setzte die Tagesordnung für die nächste zum 18. dieses Monats Nachmittags 6 Uhr anberaumte Sitzung fest und schloß sodann die heutige Sitzung. Auf Vorlesen wird dieses Protokoll genehmigt und unterschrieben. Anher bemerkt von Haberkorn, Schenk, Präsident der zweiten Kammer. Secretär der zweiten Kammer. Di-. Loth. von Criegern. 6l.1V. Beilage zum Protokoll vom 15. Mai 1868. Nr. 1623. Protokollextract der ersten Kammer, die Berathung über den Gesetzentwurf, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend. - 1624. Desgleichen über die Beschwerde der Gemeinde zu Leutzsch, deren Schaden durch den Thüringer Eisenbahn-Dammbau betreffend.