851 711. Bericht der zweiten Deputation über Abtheilung Ll. des AuSgabebudgetS für die Jahre 1868 und 1869, den Reservefond betreffend, und da hiermit die Berichterstattung über die Budgetvorlage vollendet ist, Len damit im Zusammenhänge stehenden 712. Bericht der zweiten Deputation über ras Finanzgesetz auf die Jahre 1867, 1868 und 1869 vor. In eine Debatte über beide Berichte trat die Kammer nicht ein. Auf gestellte Präsidialfrage nahm die Kammer mit Einstimmigkeit den von der Deputation Seite 408 des Berichts bezüglich der Abtheilung U. des Ausgabebudgets, deu Reservefond betreffend, bevorworteten Antrag an, und da hiermit die Verabschiedung der einzelnen Theile des Budgets beendigt war, so ging der Herr Präsident zur 713. Abstimmung über die Budgetvorlage über und richtete demgemäß die Frage an die Kammer: nimmt die Kammer das von ihr berathene ordentliche Budget für die laufende Finanzperiode 1867 bis 1869 mit den von ihr beschlossenen Modificationen und Anträgen an? welche bei Namensaufruf von allen Anwesenden mit „Ja!" beantwortet wurde. Vor der 714. Beschlußfassung über das Finanzgesetz bemerkte der Herr Referent, daß der zweiten Deputation eine auf mehrere Ab- theilungen der Budgetvorlage bezügliche Petition Amadeus Ernst Sachse's in Dres den unter dir. 4 45 der Hauptregistrande überwiesen worden sei, welche ihres unmotivirten Inhalts wegen, wie die Deputation vorschlug, zu beruhen haben werde. Die Kammer trat diesem Deputationsvorschlage einstimmig bei und beantwortete sodann, nachdem von der Einzelberathung der Gesetzespara graphen unter Zustimmung der Herren Regierungscommissare abgesehen worden war, die von dem Herrn Präsidenten unter Namensaufruf gestellte Frage: