857 will die Kammer die vorliegende Beschwerde der Königlichen Staats regierung zur Erwägung übergeben? von 43 Anwesenden bejaht und von 18 Anwesenden verneint, und endlich den übrigen Theil der Beschwerde auf sich beruhen zu lassen, einstimmig beschlossen. Bei der hierauf 3. auf der Tagesordnuug befindlichen 722. Berathung Les Berichts der dritten Deputation über die Beschwerde des Ferbermeisters Gottlob Friedrich Hertwig in Chemnitz, die verweigerte Erlaubniß zum Baue eines Hauses auf dem ihm eigenthümlich gehörigen Grund und Boden betreffend, Referent Herr Abgeordneter Weidauer, beschloß die Kammer mit Zustimmung der Staatsregierung, auf Antrag des Herrn Abgeordneten Uhlemann, von der Vor lesung des Berichts abzusehen. Nachdem hierauf Seiten des Herrn Präsidenten der Seite 853 und 854 des Berichts zu lesende Antrag der Deputation wörtlich der Kammer vorgetragen worden, wurde ohne Debatte die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: will die Kammer die Beschwerde Gottlob Friedrich Hertwig's in Chemnitz der hohen Staatsregierung in der Weise zur Berücksichtigung empfehlen, daß dem Beschwerdeführer die Genehmigung zur Bebauung seines auf dem sogenannten Kaßberge gelegenen, von der Stadtcommun Chemnitz zu Anlegung einer neuen künftigen Straße in Anspruch genommenen Areals nicht länger versagt werde, oder daß für die Bebauung dieses Areals der den Ständen vorgelegte, von beiden Kammern angenommen Gesetzentwurf, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend, Anwendung finde? bei der Abstimmung mittelst Namensaufrufs von sämmtlichen Anwesenden mit „Ja" beantwortet und einstimmig beschlossen: diese Beschwerde annoch an die erste Kammer gelangen zu lassen. 108*