860 725. Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Gemeindevorstands Gustav Adolph Schmidt in Langenhennersdorf und 35 Genossen, die Erhöhung der Emolumente der Orts- und Gemeindevorstände betreffend. Der Referent, Herr Abgeordneter Seydel, las den Bericht vor, und nachdem der Herr Regierungscommissar eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Fahnauer beantwortet hatte, genehmigte die Kammer einstimmig den von der Deputation motivirten Vorschlag: die Petition auf sich beruhen zu lassen. Nächstdem trug Herr Abgeordneter von Könneritz die 726. Ständische Schrift über das Allerhöchste Decret vom 6. Februar 1868, den Gesetzentwurf, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend, vor, welche nach Form und Inhalt einstimmige Genehmigung fand. Sodann wurde zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung übergegangen, dem 727. mündlichen Berichte der dritten Deputation über die Differenzen in den Beschlüssen der Kammern über die Petition Slahlknecht's in Chemnitz, die Einführung einer Schulbibel betreffend. Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Weidauer, trug die abweichende» Kammcrbeschlüsse und die Gründe vor, durch welche die Deputationen sich bewogen gefunden hätten, sich zu folgendem neuen, beiden Kammern zur Annahme zu empfehlenden Anträge zu vereinigen: die Ständeversammlung wolle die hohe Staatsregierung ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellte» Gutachte» über die Zweckmäßigkeit der Einführ ung eines Bibelauszugs in den Volksschulen ehebaldigst einzuholen, dabei namentlich auch die Ansichten praktisch erfahrener Schulmänner zu ver nehmen und die so erlangten Gutachten seiner Zeit zur Kenntniß der Synode für eine weitere Behandlung der Sache zu bringen, sowie über das Ergebniß dieser Verhandlung einem der nächsten Landtage Mittheil- ung zu machen.