will die Kammer bezüglich der Novelle l. bei ihrem früheren per majora gefaßten Beschlusse stehen bleiben? von 40 Anwesenden bejaht und von 24 Anwesenden verneint, und bemerkte hierauf der Herr Präsident, daß die Novelle sonach Gesetzeskraft erlange. Hierauf trug Herr Abgeordneter Müller (Chemnitz) die den obenerwähnten Gesetzentwurf betreffende Ständische Schrift der Kammer vor, welche sodann nach Form und Inhalt genehmigt wurde, wobei die Kammer von Vorlesung der Beilage hierzu — aus welcher Novelle I. vor getragen wurde — im Uebrigen von dem Vorlesen der Beilage absah, dieselbe aber genehmigte. Hierauf erstattete 4. Herr Abgeordneter Mosch 766. mündlichen Bericht über Vie bezüglich des Königlichen Decrets, den Gesetzentwurf, einige Abänderungen der Strafproceßordnung betreffend, bestehenden Differenzen, bemerkte, daß sämmtliche hierauf bezügliche Differenzen sich erledigt hätten, und beschloß die Kammer zu Art. l, dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten, wogegen derselbe bemerkte, daß die erste Kammer den Seite 480 des Berichts gestellten Antrag zurückgezogen habe. 767. Mündliher Berickt der außerordentlichen Deputation über die bezüglich des Königlichen Decrets, den Gesetzentwurf, die Schöffengerichte betreffend, bestehenden Differenzen. Endlich berichtete 5. Herr Abgeordneter Sachße, daß die sämmtlichen bezüglich des Königlichen Decrets, den Gesetzentwurf, die Schöffengerichte betreffend, stattgehabten Differenzen in dem Vereinigungwerfahreu und durch die heute erfolgten Beschlüsse der ersten Kammer sich erledigt hätten. 768. Directovalbericht über die Thätigkeit der Kammer während des Landtags rc. Hierauf ließ Herr Präsident durch Herrn Secretär Or. Loth eine Zusammenstellung über die Thätigkeit der zweiten Kammer vorlesen, und knüpfte daran den Vorschlag, zum Protokolle niederzulegen die Dank sagungen