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Vertrauliche Mitteilung
- Bandzählung
- 16.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z.8.7293
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id496236792-1894000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id496236792-189400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-496236792-189400000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Xb. Exchange of Doubles
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Xc. Statuten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVertrauliche Mitteilung
- BandBand 16.1894 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelI. Geschichte des Vereins 1
- ArtikelII. Vereins-Statuten 13
- ArtikelIIa. Statuts de la Société 13
- ArtikelIIb. Rules of the Society 13
- ArtikelIIc. Estatutos de la Sociedad 13
- ArtikelIId. Vereins-Beschlüsse 13
- ArtikelIIe. Auswahlsendungen für den Verein 13
- ArtikelIII. Vereins-Bibliothek 14
- ArtikelIV. Vereins-Archiv 32
- ArtikelV. Prüfungsstellen für Postwerthzeichen 37
- ArtikelVa. Special-Prüfungsstellen 38
- ArtikelVI. Schwarzes Buch 39
- ArtikelVII. Kaufvereinigung 39
- ArtikelVIIa. Association d'achat 41
- ArtikelVIII. Postwerthzeichen-Besorgung 42
- ArtikelIX. Vereins-Postwerthzeichen-Sammlung 51
- ArtikelX. Doubletten-Austausch 55
- ArtikelXa. Èchange de Doubles 55
- ArtikelXb. Exchange of Doubles 56
- ArtikelXc. Statuten 56
- ArtikelXd. Anhang. Einrichtung der Tauschbücher und Tauschkasten 57
- ArtikelXe. Stazungen für die Sammelcomplexe 58
- ArtikelMitglieder und Vorstand des Doubletten-Austausch 59
- ArtikelXI. Briefmarken-Börse 61
- ArtikelXII. Auctionsstelle 61
- ArtikelXIII. Verzeichniss der Vereinsmitglieder 62
- ArtikelXIV. Alphabetisches Mitglieder-Verzeichniss 119
- ArtikelXV. Annoncen 130
- BandBand 16.1894 -
- Titel
- Vertrauliche Mitteilung
- Autor
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Exchange of Doubles. The exchange of doubles will he conducted under the head-management ofMr. Iternli. Itlaiilmtli. Leipzig, and is ruled by Statutes, specially adapted to this brauch of business. Members, partaking of this Institution will have a fair chance to utilize their doubles , > as well as to coniplete their collections. Any member, willing to partake, is requested to state number of his membership and I number of the „Vereins-Mittheilungen“ containing treasurer’s quittance for bis yearly con- tribution. All Communications and applies for Statutes should be adressed to Mr. Beruh. Klaiihuth, Leipzig. Xc. Statuten. § 1. Dieser vom Verein für Freunde der Briefmarkenkunde zu Lübeck ins Leben ge rufene Verband hat den Zweck, seinen Theilnehmern Gelegenheit zur Vervollständigung ihrer Sammlungen und zur Verwerthung ihrer Doubletten zu geben. Dieser Zweck wird durch Circulation von Tauschbüchern (für Marken) und von Tausch kasten (für Ganzsachen) erreicht, über deren Einrichtung der diesem Statut beigefügte „An hang“ Auskunft giebt. § 2. Mitglieder dieses Doubletten-Austausches können werden: Nach erfolgter An zeige die Sectionen des Internationalen Philatelisten-Vereins Dresden; nach vorheriger Meldung auf Beschluss des Vorstandes des Internationalen Philatelisten-Vereins Dresden alle anderen Philatelisten-Vereine und deren Zweigvereine, sowie einzelne Mitglieder der Internationalen Philatelisten-Vereins Dresden, welche nicht im Sitzorte einer Section, aber innerhalb Deutschlands und Oesterreich-Ungarns wohnen. Die einzelnen Mitglieder des Internationalen Philatelisten-Vereins Dresden werden, wenn irgend möglich, zu Sammel-Complexen vereinigt (vide nachstehende „Satzungen für Sammelcomplexe“ § 6). § 3. An der Spitze des Doubletten-Austausches steht ein Vorstand, bestehend aus den Obmännern, dem Vorsitzenden des Internationalen Philatelisten-Vereins Dresden, und je einem Vertreter jedes sich betheiligenden Tauschcomplexes (Vorort, Section, Verein, Zweig verein, Sammelcomplex). Den Obmännern kann ein Stellvertreter beigegeben werden. Die Vertreter des Vororts, der Vereine, der Zweigvereine und der Sectionen sind von diesen zu wählen und der Oberleitung anzumelden („Anhang“ n.). Die Vertreter der Sammelcomplexe (§ 2, Abschnitt2) werden von den Obmännern nach vorheriger Verständigung ernannt („Anhang“ «, und „Satzungen für Sammelcom plexe“ § 2.). § 4. Jeder Tauschcomplex kann bei Einlieferung einer genügenden Anzahl Tausch bogen oder Tauschcouverte bei mehreren Tauschbüchern bez. Tauschkasten betheiligt sein (Der Verkauf wird vom Kauf abgerechnet, die entstehenden Saldi sind nach Berechnung so fort haar zu zahlen. Wenn genügende Einlieferung vorhanden ist, ist es zulässig, auch solchen Complexen Zutheilung zu machen, die nicht geliefert haben, und in solchem Falle nur gegen baar entnehmen.). § 5. Jeder Complex darf ein Tauschbuch bez. einen Tauschkasten zweimal soviel Tage, wie Mitglieder daran betheiligt sind, zuzüglich dreier Tage für die Abrechnung (des Complexvertreters) behalten. Für jeden weiteren Tag sind 20 Pfennig Strafe zu zahlen. Der Tag der Weiterbeförderung und die Anzahl der betheiligten Mit glieder ist dem Obmann vom Complexvertreter mittels Postkarte anzuzeigen. § 6. Jeder Complex haftet vom Empfange eines Tauschbuches resp. eines Tausch kastens bis zur Absendung für dieselben und für jede während dieser Zeit etwa durch eines seiner Mitglieder herbeigeführte Differenz. § 7. Tauschbogen und Tauschcouverts werden nach vorheriger Einsendung von 10 Pfennig per Stück vom Obmann portofrei an die Vertreter gesandt (Die Mitglieder können diese Formulare ebenso, aber nur von dem Vertreter ihres Complexes be ziehen.). § 8. Das Porto für die Weitersendung eines Tauschbuches und eines Tauschkastens, die nur „Eingeschrieben“ oder mit Werthangabe erfolgen darf, für die an den Obmann einzuliefernden Bogen und Couverte, sowie für etwaige Casse nach der Abrechnung eines Buches hat jeder Complex selbst zu tragen.
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