90 Reorganisation der Verwaltungsbehörden angeregt worden ist. Durch dieses fort gesetzte Drängen und die Aussicht veranlaßt, daß in nicht zu langer Zeit eine Trennung der Justiz und Verwaltung auch in der unteren Instanz sich nöthig machen werde, hat Königliches Ministerium bewogen, dem jetzigen Landtage Ent würfe über Organisation der Behörden für die innere Verwaltung mit Bezirks vertretungen vorzulegen. Mögen diese Entwürfe nun vollständig oder nur theilweise und mit Ab änderungen zur Annahme gelangen, so möchte doch schon jetzt als gewiß voraus zusehen sein, daß solche Neuordnung nicht allein den Gemeinden und den einzelnen zur unentgeltlichen Dienstleistung herangezogenen Staatsbürgern, sondern auch der Staatscasse und im Speciellen dem Budget des Ministeriums des Innern ansehnliche Opfer und Mehrbelastungen bringen wird, nicht eine Verminderung, sondern — ganz abgesehen von den nach den Entwürfen den Einzelnen, sowie Gemeinden und Bezirken zu übertragenden Diensten — eine Vermehrung der Beamten in Aussicht zu nehmen sein möchte. Nach solchen Betrachtungen erscheint die Bewilligung des Budgets für das Ministerium des Innern zum Theil als eventuell provisorisch und wird von einer Abminderung der bezüglichen Postulate nicht die Rede sein. Pos. 19. Ministerium des Innern und Canzlei. Es werden gefordert: 7 6,750 Thlr. etatmäßig und 1,250 - transitorisch. Mehrforderung gegen früher 1800 Thlr., welche veranlaßt wird durch An stellung zweier neuer Registratoren und die Gleichstellung der sieben Calculatoren mit den Beamten gleicher Qualität in anderen Ministerien. Zu obigem Postulate kommt noch die scalamäßige Erhöhung der Gehalte im Betrage von: 6180 Thlr. etatmäßig und 125 - transitorisch. Die Deputation empfiehlt: Pos. I 9 mit 83,230 Thlr. etatmäßig und 1,375 - transitorisch zu bewilligen.