Pos. 20. Kreisdirectionen und deren Canzleien. Für diese werden gefordert: 101,308 Thlr. etatmäßig und 3,058 - transitorisch, d. i. 1356 Thlr. weniger als früher. Zu dem Gesammtbctrage der Gehalte der I 2 Secretäre der einzelnen Kreis directionen in Höhe von 10,600 Thlr. ersucht Königliches Ministerium um ständische Genehmigung für den Vorbehalt, denselben mit Berücksichtigung des Dienstalters der betreffenden Functionäre in Beträgen von 600 bis 1200 Thlr. vertheilen zu dürfen. Die Deputation hat gegen diesen Vorbehalt kein Bedenken. Die zweite Kammer hat für die Kreisdirectoren nur 200 Thlr. Gehalts zulage bewilligt; da die erste Kammer für die Gehaltssätze von 3000 Thlr. aufwärts 300 Thlr. Zulage vctirt, so wird dieselbe sich dem jenseitigen Be schlüsse nicht anschließeu, sondern den vollen Gesammtbetrag von 7845 Thlr. etatmäßig und 310 - transitorisch für scalamäßige Aufbesserungen der Gehalte der Beamteten der vier Kreis directionen anzuerkennen haben. Die Deputation empfiehlt: Pos. 20 mit 109,153 Thlr. etatmäßig und 3,368 - transitorisch zu bewilligen. Pos. 21. Amtshauptmannschaften. Es sind dafür gefordert worden in früherer Finanzperiode: 48,050 Thlr. normalmäßig, scalamäßige Erhöhungen der Gehalte dazu 2140 Thlr. Da die zweite Kammer anerkannt, daß die Dienstaufwandsäquivalente der Amtshauptleute zu niedrig bemessen sind, und die Amtshauptleute geuöthigt sein werden, ihr Expeditionspersonal mit Gehaltszulagen zu bedenken, hat dieselbe jedem derselben noch 200 Thlr. Extrazulage, im Gesammtbetrage 2800 Thlr., zuerkanut.