4 ! ^ i >ü DaS Königliche Ministerium befürwortet das Petitum und die Deputation findet dasselbe gerechtfertigt, empfiehlt: daß die Kammer ihr Einverständniß mit Erhöhung der Diäten der Com- missare auf täglich 4 Thlr. erkläre und zu Erlaß einer dieSfallsigen Be kanntmachung die Staatsregierung ermächtige. Pos. 22 0. Für die technische Beaufsichtigung der Dampskcsselanlagen, sowie des Steinbruch- und Privathüttenwesens. Am letzten Landtage wurde zu dieser Position folgender Antrag gestellt: die Staatsregierung möchte in Erwägung ziehen, ob nickt, gegenüber der vermehrten Anzahl der Dampskesselanlagen, die Anstellung eines dritten Revisors erforderlich sei? und zugleich wurde die Staatsregierung zu Anstellung eines solchen ermächtigt. Im Decrete Nr. 20, die Aufsicht über die Dampfkessel betreffend, vom 4. December 1871 hat nun die Staatsregierung den Kammern den jetzigen Stand dieser Angelegenheit dargelegt und ist zu dem Anträge gelangt: die Stände wollen ihr Einverständniß damit erklären, daß 1. die Zahl der Dampfkesselrevisionsbezirke zunächst auf 4 vermehrt, 2. bei Anstellung der Revisoren das bisherige Princip der Behandlung des Revisionsgeschäfts als Nebengeschäft thunlichst verlassen und darnach die Stellung der zu diesem Geschäfte zu wählenden maschinenbaukundigen Techniker bemessen werde, ll. daß man den Versuch macke, die DampskesselrevisionSbeamten zugleich als Aufsichtsbeamte (Fabrikinspectoren) in Bezug auf die Bestim mungen der Gewerbeordnung wegen Beschäftigung von Kindern in den Fabriken und zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Gesundheit und Leben zu benutzen. Die Deputation hat sich mit dem Anträge der Königlichen Staatsregierung einverstanden zu erklären nnd empfiehlt die Zustimmung der Kammer zu den kiik I, 2 und aufgeführten Einrichtungen. Die Ausgaben für die projectirte Organisation würden excl. der Reisekosten der Revisoren bei Prüfung neuer Anlagen, welche die Betheiligten selbst zu tragen baben würden, 5500 Thlr. betragen. Die jen'eitige Kammer hat auf Antrag ibrer Deputation für gerecht befunden, daß die Ungleichheit zwischen Denjenigen, welche am Sitze der Revisoren oder in der Nabe desselben, und solchen Dampfkesselbefitzern, welche entfernt im bezüglichen Beilage zur zweiten Abteilung, « e: 2. B-nd.