101 andere Bildungsanslaltcu und Institutionen in ihrer Nähe haben, von ihrer Wohnung aus benutzen oder aufsuchen können, in so reicher Fülle, wie das Budget nachweist, und in liberaler Weise wiederum in Aussicht genommen und bewilligt worden sind, und man wird den verhältnißmäßig kleinen Bortheil den Land gemeinden gönnen, welchen diese aus einer genügenden stärke des Gendarmerie corps ziehen. Auch bei dem besten Willen vermögen überdem kleine Gemeinden einen Ersatz für die Staatsgendarmen nicht zu schassen, um sich selbst genügend zu schützen und die allgemeine Sicherbeit zu fördern. Der Polizeidienst auf ausgedehnten Fluren mit einzelnen Gehöften oder kleineren Häusergruppen ist viel schwieriger und thenrer, als in größeren, ge schlossenen Städten. Die Dorfgemeinden sind nieist zu arm, um tüchtige Leute zu bezahlen, die Vereinigung mehrerer macht den Dienst noch viel schwieriger und die Austlcht über solche Gemeindedieuer in Bezug auf deren Dienstleistungen fast unmöglich. Auch bei guter Bezahlung werten für solche einzelne Polizeidiener- postcn nur selten dieselben tüchtigen Leute zu beschaffen sein, wie die Staats- regicrung für das GendarmcriecorpS zu erlangen vermag. Der Dienst der Gendarmen ist aber auch durchaus nicht auf die Sicher heit und Wohlfahrtspolizei in den Landgemeinden allein beschränkt. Dieselben haben aus Besorgung von Militär- und anderen allgemeinen Verwaltnngsange- legenheiten, Sicherheitsdienst auf den Landstraßen, sowie für cnminalpolizeiliche Aufträge einen großen Theil ihrer Zeit und Kräfte zu verwenden, einen anderen Theil auf Beaufsichtigung der Ausläufer in den Umgebungen größerer Plätze, stark besuchter Vergnüguugsorte und Berkehrsstellen, sowie der Laudesgrenzen, au t denen zeitweise durch Uebertritt ganzer Banden ein überaus anstrengender und z > gefährlicher Dienst den Gendarmen zufällt. Daß einzelne Gendarmen tactlov oder brutal sich benehmen, wie in der z >. zweiten Kammer bei der bezüglichen Verhandlung bebauptet wurde, ist möglich, aber nur durch Anzeige und Antrag auf Bestrafung zu beseitigen, nicht dadurch, 6 daß man durch zu große Bezirke und durch Aufträge, welche über ihre Kräfte , gehen, den Leuten unmöglich macht, ihrer Pflicht voll zu genügen. Die Deputation rathet nach alledem an: zu bewilligen für Vermehrung um 50 Gendarmen 22,225 Thlr., und für die ganze Position sonach: