4. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer, die Frage wegen der Gehaltserhöhungen betreffend. Eingegangen den 23. Februar 1872. (Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über das Einnahmebudget, Landt.-Acten, Beil, zur III. Abth. 2. Bd., S. 1 flg., Protokolle der zweiten Kammer vom 5. und 6. Februar 1872, Mittheilungen derselben Nr. 27 und 28 von denselben Tagen.) Die Berathungen über das Staatsbudget haben diesmal, entgegengesetzt dem früheren Gebrauche in der jenseitigen Kammer, mit dem Einnahmebudget be gonnen. Der Grund hierzu ist in den erst nachträglich eingebrachten Anträgen auf eine beinahe durchgängige Erhöhung der Staatsdienergehalte zu suchen, und da man der Ansicht war, daß der dadurch herbeigeführte Mehraufwand durch erhöhte Einnahmen aus verschiedenen Staatsanstalten, nicht aber durch Steuerzuschläge zu decken sein möchte, so war es vor allen Dingen nöthig, erst die Grundsätze festzustellen, nach denen zu verfahren sei, um darnach die Summe berechnen zu können, um die es sich handelt. Diese weitläufigen und zeitraubenden Verhandlungen mußten nothwendiger- weise allen übrigen vorangehen, und wenn dadurch allerdings eine bedauerliche Verzögerung in die Budgetberathungen gebracht worden ist, so darf auch nicht verkannt werden, daß es sich um die Feststellung eines stetig fortlaufenden Aus gabeobjects handelt, dessen Höhe bedeutend genug ist, um die gründlichsten und umfassendsten Erörterungen darüber eintreten zu lassen. Die Unterzeichnete Deputation konnte den eingeschlagenen Weg nur als einen angemessenen und praktischen ansehen, weshalb sie auch in der Hauptsache der hohen Kammer eine ähnliche Berathungsmodalität empfiehlt. Beilage zur zweiten Abtheilung, ^ 2. Band.