Um indeß die Angelegenheit der baldigen Erledigung zuzuführen, hat man dieselbe vom Budget, welches gegenwärtig noch den Vorbcrathungen unterliegt, getrennt, und in einem Vorberichte, wie hiermit geschieht, an die Kammer gebracht. Was nun zunächst die Frage hinsichtlich der Gehaltszulagen selbst anlangt, so dürfte sich wohl kaum ein Zweifel über deren Nothwendigkeit erheben lassen, da bekanntlich in den letzten Jahren eine Preissteigerung aller, und am meisten der nothwendigsten Lebensbedürfnisse eingetreten ist, welche die gegenwärtig be stehenden Gehalte zum großen Theile als auskömmliche nicht mehr erscheinen lassen. Um nun aber auch die Interessen der Steuerpflichtigen nicht zu verletzen, war es keine leichte Aufgabe, die richtige Grenzlinie zu finden, bis zu welcher man gehen konnte, um die Wünsche und Hoffnungen der Betheiligten zu befrie digen, und ohne sich dem Vorwurfe zu großer Freigebigkeit auszusetzen. Die Vereinbarungen, welche in dieser Beziehung zwischen der hohen Staats regierung und der zweiten Deputation der jenseitigen Kammer festgestellt worden sind und nach umfänglichen Verhandlungen die Annahme der Kammer selbst gefunden haben, erscheinen sachgemäß, so daß sie als annehmbar bezeichnet werden können. Hatte man auch ursprünglich die Absicht, die Erhöhungen nur bis zu 800 Thlr. eintreten zu lassen, so hat man es schließlich doch nicht für an gemessen erachtet, höher besoldeten Staatsdienern den Anspruch auf eine Gehalts aufbesserung zu versagen, und die Deputation ist der Meinung, daß es ein Gebot der Gerechtigkeit war, von jedweder Ausnahme abzusehen, bis auf die jenigen Beamten, deren Gehalte aus rein industriellen Staatsanstalten fließen und daher nach den Zcitbedürfnissen geregelt werden müssen, und sodann für solche, deren Gehalte vorzugsweise auf Tantiemen gegründet sind. Dagegen nehmen alle anderen festangestellten Beamten- welche derartige Be züge nicht haben, in der Regel und nur mit einzelnen Ausnahmen an der Aus besserung Theil. Da, wo solche eintreten, sollen dieselben besonders motivirt werden. Beini Cultuöministerium tritt die Aufbesserung unter Berücksichtigung jedes maliger besonderer Umstände ein. Da nach den Mittheilungen des Königlichen Finanzministeriums die Total summe der festen Gehalte 4,874,581 Thlr. beträgt, so würde bei einem zehnprocentigen Zuschläge ein Mehrbedarf von ohngesähr