108 behalt der Privatpraxis beigelegt worden, eine Gehaltsaufbesserung nach folgender Scala: 9 Stellen a 1000 Thlr., 9 - ü 800 - 8 - ä 600 - und die Reiseäquivalente sollen von 70 auf 150 Thlr. erhöbt werden. Die Deputation empfiehlt die Genehmigung dieser Aufbesserungen. Veranlaßt durch eine Petition der Bezirksthicrärzte, dahin gehend: die Ständeversammlung wolle 1. bei Berathung des Budgets darauf hinarbeiten, daß dem Bezirks thierarzte eine seürer Stellung entsprechende, ihn von der Privatpraxis unabhängiger als bisher stellende Besoldung gewährt werde; 2. für die Bezirksthierärzte die noch fehlende Staatsdienereigenschaft ebenfalls beantragen, beziehendlich befürworten; 3. dieselbe wolle einer weiteren Anstellung von Bezirksthierärzten resp. einer weiteren Verkleinerung der Bezirke entgegen wirken, eventuell bei Annahme der neuen Organisation der unteren Verwaltungsbehörden für die Bildung combinirter bezirksthierärztlicher Bezirke besorgt sein; hat die zweite Kammer unter Zustimmung der Königlichen Staatsregierung beschlossen: den Gehalt der 2 2 ersten Bezirksthierärzte von 200 auf 300 Thlr., für zwei Thierärzte von 70 aus 100 Thlr., für die letzten zwei Thier ärzte von 30 auf 50 Thlr. zu erhöhen, was eine Gesammtzulage von 2 300 Thlr. macht. Ferner wurde auf Antrag des Abgeordneten Starke beschlossen: die Diäten der Thierärzte bei Expeditionen auf 2 Thlr. pro Tag zu erhöhen, und endlich nach Antrag der jenseitigen zweiten Deputation: die Petition der Bezirksthierärzte, insoweit dieselbe durch die Kammer beschlüsse nicht getroffen, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntniß- nahmc mitzuthxilen. Die Unterzeichnete Deputation empfiehlt der Kammer, sich den Beschlüssen der zweiten Kammer allenthalben anzuschließen und die Position mit