115 K Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über Abtheilunq de. des Ausgabebudgets, Pensionsetat. Eingegangen am 19. März 1872. (Positionen 76 bis mit 83, Landl.-Acten, I. Abth. 1. Bt-, S. 198 und 199, Specialetats hierzu ebendaselbst S. 447 bis mit 449, Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Landl.-Acten, Beil, zur III. Abth. 2. Bd., S. 297 stg., Protokoll der zweiten Kammer vom 16- Marz 1872, Mittheilungen derselben von demselben Tage.) 26ennschon dieser Theil des Budgets durch die eventuelle Annahme des Gesetz entwurfs, die Abänderung einiger gesetzlicher Bestimmungen über die Pensionen der Staatsdiener und ihrer Hinterlassenen betreffend, eine nicht unbeträchtliche Erhöhung erfahren dürfte, so erschien es doch nicht thunlich, die Berichterstattung über denselben bis nach erfolgter Beschlußfassung über den letzteren zu beanstanden, um so mehr, als die hier in Frage kommenden Summen nur den Charakter eines blosen, von der jeweiligen größeren oder geringeren Zahl der Pensions- und Wartegelderempfänger abhängigen Berechnungsgeldes haben und aus gesetzlichen Bestimmungen beruhen. Das Gesammtpostulat beläuft sich auf: 416,989 Thlr. normalmäßig, 6,600 - transitorisch (beim Hofetat), d. i. 423,589 Thlr. in 8a., mit einem Netto-?1u8 von 10,473 Thlr. gegen den Voranschlag für die letzt vergangene Finanzperiode. Die bezüglichen Erhöhungen treten hauptsächlich Beilage zur zweiten Abtheilung, 18 2. Band.