488,000 Thlr. erforderlich gewesen sein, und da allein 3,481,827 Thlr. auf die Gehalte bis mit 800 Thlr. entfallen, dies allein schon eine Mehr ausgabe von 348,000 Thlr. beansprucht haben. Die von der jenseitigen Deputation mit der Staatsregierung vereinbarte und von der Kammer für die künftigen Gehaltsaufbesserungen genehmigte Scala ist folgende: bei Gehalten bis 169 Thlr. mit 25 Thlr., von 170 - 249 - - 30 - 250 - 349 - - 40 - 350 - 499 - - 50 - - 500 - 649 - - 60 - 650 - 749 - - 70 -- 750 - 899 - - 80 - 900 - 999 - - 90 - - 1000 - 1399 - - 100 - - 1400 - 1599 - - 140 - - 1600 - 1799 - - 160 - - 1800 - 1999 - - 180 - - 2000 - 2999 - - 200 - Es ist für zweckmäßig erachtet worden, zuerst über diese Scala abstimmen zu lassen, und der darauf bezügliche Antrag lautet: die Kammer wolle ihr Einverständniß mit dieser Gehalts scala erklären. Diesen Antrag hat die zweite Kammer angenommen, und Ihre Deputation empfiehlt ebenfalls den unveränderten Beitritt. Im Laufe der Verhandlungen ist von dem Abgeordneten Or. Minckwitz und Genossen ein Amendement zu vorstehendem Anträge eingebracht und von der Kammer zum Beschluß erhoben worden; es lautet: mit Vorbehalt der Entschließung in einzelnen Fällen bei der Specialberathung. Auch dieser Zusatz wird der diesseitigen Annahme empfohlen. Für die Gehaltsclassen von und über 3000 Thlr. hat die Staalsregierung eine Zulage von 300 Thlr. in Vorschlag gebracht; die Majorität der jenseitigen