Deputation hat sie auf 200 Thlr. redncirt, während eine Minorität dem Vor schläge der Regierung beigetreten ist. Es ist daher beantragt worden: die Kammer wolle beschließen, bei Gehalten von 3000 Thlr. und darüber eine Gehaltszulage von 200 Thlr. ein- treten zu lassen, während dagegen die Minorität den Antrag gestellt hat: statt „200 Thlr." zu setzen: „300 Thlr." Der Antrag der Majorität ist angenommen, der der Minorität abgelehnt worden. Die Deputation kann sich hiermit nicht einverstanden erklären, da sie keinen Grund zu finden vermag, weshalb man eine einzige Gehaltskategorie herausgreift, um sie ungünstiger zu stellen als alle übrigen. Am allerwenigsten aber können die dafür angegebenen Motiven als richtige erkannt werden. Denn gerade diejenigen Beamten, deren Stellung eine Reprä sentation erfordert, werden von den Theuerungsverhältnissen weit mehr getroffen, als jene, welche in Eingezogenheit sich einen einfachen, ihren Verhältnissen ent sprechenden Haushalt einrichten können. Es wird daher empfohlen, sich für den folgenden Antrag zu erklären: die Kammer wolle beschließen, bei Gehalten von 3000 Thlr. und darüber eine Gehaltszulage von 300 Thlr. ein- treten zu lassen. Es läßt sich um so mehr auf die jenseitige Zustimmung hoffen, als bereits bei der Specialberathung über das Ministerium des Innern von dem aufgestellten Grundsätze abgegangen worden ist. Schließlich ist der Antrag: die Gehalte der Minister, mit Ausnahme des Kriegsmini sters, um je 500 Thlr. zu erhöhen, zum Beschluß erhoben worden. Ihre Deputation empfiehlt den Beitritt hierzu. Durch diese Vota erledigen sich alle, auf Gehaltserhöhungen gerichteten, von Staatsdienern ausgegangenen Petitionen, und die Deputation beantragt die Zu stimmung der Kammer: dieselben als erledigt anzusehen, was um so unbedenklicher erscheint, als nach dem Or. Minckwitz'schett Anträge in einzelnen Fällen darauf zurückgekommen werden kann. Was nun die Deckungsmodalität anlangt, so kann schon im Voraus, wie auch aus den Verhandlungen der zweiten Kammer über das Einnahmebudget