12 Anläßlich der letztgestellten Bewilligungspost hat es der jenseitigen Depu tation im Interesse der Land- und Forstwirthe sowohl als des Gewerbes im hohen Grade wünschenswerth erschienen, die Bearbeitung dieses Werkes gleich zeitig auf die Beschaffenheit der tragbaren Oberfläche in bodenkundlicher Hinsicht auszudehnen, und sie hat daher ihrer Kammer empfohlen: ^ bei der hohen Staatsregierung zu beantragen: 1. mit Bearbeitung einer geognostischen gleichzeitig die einer boden- kundlichen Karte über die Beschaffenheit der tragbaren Oberfläche Sachsens zu verbinden, 2. über deren Anfertigung Begutachtungen von Sachverständigen der geognostischen und bodenkundlichen Wissenschaften einzufordern, und 6. die Königliche Staatsregierung zu ermächtigen: den durch die Anträge l und 2 in dieser Finanzperiode entstehenden Mehraufwand aus den verfügbaren Cassenbeständen zu entnehmen und seiner Zeit zu verrechnen; und es sind diese Anträge zur einstimmigen Annahme in der Kammer gelangt. Die Königliche Staatsregierung hatte im Bezug hierauf die S. 7 8 des jen seitigen Berichts ersichtliche Erklärung abgegeben. Nachdem sich nun der König liche Commissar im Schooße der Deputation nochmals dahin ausgesprochen: daß die Staatsregiernng mit der Fassung dieser Anträge vollkommen einverstanden sei, die Unterzeichnete Deputation aber, was den Zweck derselben anlangt, die Wichtig keit und den Nutzen der Ausdehnung der Karte auf die Beschaffenheit der Ober fläche für die Wissenschaft sowohl als für die Praxis in land- und forstwirthschaft- licher wie gewerblicher Beziehung in keiner Weise verkennen mag, auch die im jenseitigen Berichte S. 77 ausgesprochene Hoffnung theilt, daß dadurch die Ge- sammtkosten derselben nicht allzu wesentlich werden erhöht werden, so trägt sie kein Bedenken, der ersten Kammer auch zu diesen Anträgen den Beitritt zu empfehlen. L. Gesammtmiilisterium und Dependenzen. Pos. 7. Für Gesammtminifterium und Staatsrath nebst Canzlei, sind in gleicher Höhe mit dem früheren Budget eingestellt: 6810 Thlr. normalmäßig (siehe S. 298 flg. der Erläuterungen); desgleichen: