Bei Pos. 10 Nr. 2 der Erläuterungen sind die im Budget eingestellten Gehalte von 600 Thlr. für einen Registrator und 400 Thlr. für einen Canz- listen (zusammen 1000 Thlr.) wegen dort schon erfolgter hinlänglicher Erhöhung derselben von der zweiten Kammer unverändert belassen worden. Die Deputation glaubt jedoch auf erhaltene Anregung Seiten der Staatsregierung auch hier die scalamäßige Aufbesserung behufs der Gleichstellung dieser Gehalte mit denen anderer Beamten der nämlichen Kategorie befürworten zu sollen und schlägt daher der Kammer vor, dieselben um 60 Thlr. und beziehendlich 50 Thlr. zu erhöhen und somit Pos. 10 mit 7010 Thlr. normalmäßig und 2400 - transitorisch zu genehmigen. Schließlich empfiehlt sie die Bewilligung der noch übrigen Pos. 11 mit 10,640 Thlr. normalmäßig und 660 - transitorisch, Pos. 12 mit 3500 Thlr. normalmäßig. Dresden, am 27. Februar 1872. Die zweite Deputation der ersten Kammer. Albert, Kronprinz von Sachsen. Rülke. von Erdmannsdorff. Hempel. von der Planitz. von Böhlau, Referent. Pfotenhauer. Löhr. Seiler.