- - - Den Glanzpunkt des Sächsischen Unterrichtswesens bildet die Universität. Sie ist auf einer Höhe der Entwickelung angelangt, wie Wohl keine zweite in Deutschland, und liegt es deshalb nicht blos speciell im Sächsischen, sondern im Interesse des ganzen Deutschen Reiches und der Deutschen Wissenschaft, daß die staatliche Fürsorge nicht Nachlasse, welcher die Blüthe der Universität zum großen Theile zu verdanken ist. Aus diesem Grunde vermag man dem im jenseitigen Deputationsberichte niedergelegten Wunsche: daß die Fürsorge, welche man mit Recht der Universität habe angedeihen lassen, nun der Volksschule zuzuwenden sein dürste, in dem durch diese Ausdrucksweise bedingten Sinne nicht beizupflichten. Wohl aber entspricht dieser Wunsch vollkommen der diesseitigen Auffassung, wenn damit das lebhafte Interesse betont werden soll, welches die ge sammle Landes vertretung an der Vervollkommnung und Weiterentwickelung der Volksschule nimmt. Unbeschadet der Anerkennung, welche der Zustand unseres Elementarschul wesens verdient, läßt sich nicht in Abrede stellen, daß hier noch Lücken vorhanden sind, daß die Volksschule noch höherer Entwickelung fähig ist, und daß damit in einem Culturlande, wie Sachsen, nicht gezögert werden darf. Weniger in den Städten — von denen Wohl sehr viele sogenannte Selecten oder höhere Bürgerschulen besitzen — als auf dem Lande macht sich das Be dürfniß geltend, daß befähigten Söhne» unbemittelter Eltern, wenn sie aus der Volksschule entlassen sind, besser als bisher die Füglichkeit zu weiterer Ausbildung geboten werde. Der Elementarschule, als solcher, kann selbstverständlich weder der Beruf noch die Verpflichtung obliegen, ihre Zöglinge so weit vorzubereiten, daß sie zur sofortigen Aufnahme in den bestehenden höheren Schulanstalten reif wären. Es fehlen für solche Fälle geeignete UebergangSschulen, und scheint auch von Seiten der Staatsregierung nicht verkannt zu werden, daß ein derartiges Bedürfniß cxistirt, da sie nach Ausweis des Entwurfs zum neuen Volksschul gesetze die Errichtung mittlerer und höherer Volksschulen beziehMdlich Fortbild ungsschulen in Vorschlag bringt. Man darf erwarten, daß mit dem Jusleben- treten solcher Schulen jene Lücke ausgefüllt werden wird. Anlangend die höheren Schulanstalten, so ist nach Einführung der neuen Militärverfassung die Nothwendigkeit ihrer Vermehrung rechtzeitig erkannt und mit Energie in Angriff genommen worden. Sachsen besitzt gegenwärtig: 12 Gymnasien, während ein dreizehntes, für welches im außerordentlichen Budget 80,000 Thlr. postulirt sind, noch errichtet werde«: soll; 3*