19 daß Sachsens höhere Schnlanstalten, mögen sie anch größerer Bervollkommnung noch fähig sein — hier wie anderwärts — den Bergleich mit denen der übrigen Deutschen Staaten nicht zu scheuen brauchen, und daß dieser Partie unseres Schulwesens an der dazu berufenen Stelle nicht geringere Sorgfalt gewidmet wird, wie der Universität und der Bolksschnle. Durch die von den Ständen im Einverständniß mit der königlichen Staats' regierung nachträglich beschlossenen Aufbesserungen der Beamtengehalte er leiden die Budgetansätze mannigfache Aenderungeu. Daß hiervon das Cultus- dcpartement verhältnißmäßig am wenigsten berührt wird und der für diese Auf besserung erforderliche Mehraufwand sich nur auf 20,600 Thlr. beläuft, ist dadurch erklärlich, daß zum Ressort dieses Ministeriums eigentliche Staatsdiener nur in geringer Anzahl gehören. Das Gesammt erfordern iß für Abthcilnng 0. des Budgets der Staats ausgaben beziffert sich auf: 7 75,503 Thlr., ergiebt mithin gegen 605,904 Thlr. in der letztverflosfenen Budgetperiode einen Mehrbedarf von: 169,599 Thlr. Die einzelnen Specialetats dieses Budgettheils beginnen mit: Pos. 62. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts nebst Ca uz lei. Postulat: 4 5,021 Thlr. normalmäßig und 1,000 - transitorisch. Mehrbedarf: 1210 Thlr. Dieser Mehrbedarf rührt von Gehaltserhöhungen im Gesanimtbetrage von 2210 Thlr. her, denen eine Ersparniß von 1000 Thlr. beim Porto für Offi- cialsachen gegenübersteht. Nachträglich hat sich das Ministerium genöthigt gesehen, wegen des immer mehr sich häufenden Geschäftsandranges die seit 1869 offen gelassene, bis da hin mit 2000 Thlr. dotirte Stelle eines rechlsgelehrlen dritten Rathes, für welche übrigens jetzt nur 1600 Thlr. normalmäßig