21 Pos. 64. Für das apostolische Vicariat und die zur Ausübung der katholisch-geistlichen Gerichtsbarkeit in den Erblanden eingesetzten Behörden. Postulat: 5 661 Thlr. normalmäßig. Mehrbedarf: 200 Thlr. Hierzu tritt noch die weitere Erhöhung durch Aufbesserung der 8ub 2 e., 3 b., 3si im Budget erwähnten Beamtengehalte um zusammen: 120 Thlr. normalmäßig, und wird sonach die Bewilligung in Höhe von 5 781 Thlr. normalmäßig vorgeschlagen. Pos. 65. Universität Leipzig. Postulat: 164,857 Thlr. normalmäßig. Di ehrbedarf: 19,254 Thlr. Dieser Mehrbedarf, der an sich 27,533 Thlr. beträgt, sich aber durch Mehreinnahmen aus dem Universitätsvermögen auf obige Summe redncirt, rührt hauptsächlich von der Erhöhung der Dienstbezüge der Professoren, 15,798 Thlr. Erhöhung, und von der Vermehrung der akademischen Lehrmittel und Institute her, 9465 Thlr. Erhöhung. Von einer Beanstandung dieses Mehraufwands, so ansehnlich auch nament lich die Zulagen zu den Dienstbezügen der Professoren sind, zumal wenn man in Berechnung zieht, daß dieselben bereits in der vorigen Budgetperiode um 14,844 Thlr. erhöht worden waren — sieht die Deputation unbedenklich ab und rechnet dabei auf die Zustimmung der Kammer. Um der Universität die ausgezeichneten Lehr kräfte zu erhalten, die ihr zur gegenwärtigen Blüthe verhelfen haben, sind Opfer unvermeidlich. Dasselbe gilt von der Vervollkommnung der akademischen Lehr mittel und Institute.