Die Einnahmen der Universität sind um 8279 Thlr. gestiegen und in 8ummu auf 95,934 Thlr. berechnet; die Ausgaben dagegen betragen: 260,791 Thlr.; mithin bleibt vom Staate ein Zuschuß vou 164,857 Thlr. zu zahlen übrig. An dieser Stelle sei, in dankbarer Anerkennung der mühevollen und zeit raubenden Arbeit, constatirt, daß, einem desfallsigen Anträge der vorigen Stände- versamnilnng entsprechend, mittelst Dcercls vom 2 1. December vorigen Jahres ein Bcrzcichniß der Stiftungen bei der Cultnsministerialcasse und dem Universitätsrentamte den Kammern vorgelegt worden ist. Durch ein von der Regierung verlangtes Nachpostulat von 1 4 00 Thlr. für einen außerordentlichen Professor der Beterinärwissenschast, unter der Moti- virung, daß, nachdem der bisherige Honorarprofessor für diese Wissenschaft seine Lehrthätigkeit eingestellt, die Nothwendigkeit, eine besonders dotirte Stelle für dieses Fach zu ereiren, eingetreten sei — erhöht sich der oben bezifferte Staats zuschuß »in: 1 400 Thlr., sowie endlich dnrch die scalainäßige Ausbesserung der bei Unterposition 6 e. und 0. anfgeführten Beamtengehalte um sernerweite 800 Thlr. Hiernach ist nur für die beim Universitätsgerichte angcstellten, zu den eigent lichen Staatsdienern gehörigen Beamten, nicht aber für die Professoren und sonstigen Angestellten an der Universität eine Beteiligung bei der allgemeinen Gehaltsaufbesserung in Aussicht genommen. Diesem Beschlüsse gegenüber ist nnn vom Abgeordneten der Landesuniversität zur ersten Kammer, Herrn Geheimen Hofrath Oe. Heinze, mittelst einer, jedoch lediglich an die Unterzeichnete Deputation gerichteten Eingabe darum nachgesucht worden: daß von den gegenwärtig bevorstehenden Verbesserungen der finanziellen Lage der Staatsdiener und ihrer Hinterlassenen die Doeenten und Be amten der Landesuniversität nicht ausgeschlossen werden. Die Deputation hat sich in eingehender Weise niit Prüfung dieser Eingabe beschäftigt und ist bemüht gewesen, den Rücksichten gerecht zu werden, die sie