25 Der Deputation erschien nach dieser Motivirung die Uebersetzung der ftag- lichen Post in den Normaletat vollkommen begründet. Dessenungeachtet hat aber in der zweiten Kammer der Antrag Annahme gefunden: die normalmäßig eingesetzten 16,500 Thlr. nur transitorisch zu be willigen, und im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, auf Beseitigung der Staatsausgabe für die Inspektion über die Kirchen, und darauf, daß von jetzt ab zur Erledigung kommende Superintenduren nicht wieder besetzt oder doch wenigstens nicht aus Staatsmitteln dotirt werden, Bedacht zu nehmen. Hierzu vermag die Deputation ihre Zustimmung nicht zu geben. Denn selbst wenn man die Möglichkeit einer künftigen Verminderung von Super intenduren nicht in Abrede stellt, so kann für jetzt dem Obigen zufolge daran noch nicht gedacht werden, und erscheint daher der Antrag jedenfalls als verfrüht und den thatsächlichen Verhältnissen, wie sie gegenwärtig noch liegen, nicht entsprechend. Man schlägt deshalb vor: diesen Antrag abzulehnen. Die Unterpositionen 4 und 5, welche früher in eine einzige zusammengezogen waren, weisen einen nicht unbeträchtlichen Mehraufwand von 13,000 Thlr. auf. Hierzu giebt das Cultusministerium, und zwar zunächst zu Unterpos. 4 folgende Erklärung: es sei schon seit Jahren genöthigt gewesen, die Berechnungssumme zu allgemein kirchlichen Zwecken zu überschreiten, um den bedürftigen Kircheu- gemeinden nur sehr mäßige Unterstützungen, insbesondere bei kostspieligen Kirchenbauteu, zu gewähren, und daß es wohl an der Zeit sei, eine Er höhung dieser Summe zu beantragen. Die Ueberschreitungen dieser Berechnungssumme haben in den Etatperioden 3,632 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf., 18,028 - 21 - 4 - 18^2-. 6,696 - 6 - 5 - betragen. Mit Rücksicht hierauf dürfte die beantragte Erhöhung nicht zu beanstan den sein. 1 iszz: 4*