26 Zu Unterpos. 5 hat ferner das Ministerium folgende Auskunft gegeben: Die Zahl der geistlichen Stellen mit einem Einkommen unter 5 00 Thlr. betrage I 17, deren Gesammteinkommen sich auf 4 6,928 Thlr. 16 Ngr. 3 Pf. belaufe, so daß zur Aufbesserung bis zu 500 Thlr. eine Summe von 1 l,57I Thlr. 13 Ngr. 7 Pf. erforderlich sei. Die Einstellung einer runden Summe von 12,000 Thlr. rechtfertigt sich hiernach von selbst. Hierher gehören mehrere Anträge, die in der zweiten Kammer gestellt worden sind: 1. außer den im Budget eingestellten 12,000 Thlr. noch anderweit jährlich 6000 Thlr. für Zulagen an solche Geistliche zu bewilligen, welche länger als vier Jahre solche Stellen bekleiden, deren Einkommen nicht über 5 00 Thlr. beträgt. Mit großer Majorität wurde dieser Antrag von der jenseitigen Kammer an genommen, und auch die diesseitige Deputation ist keinen Augenblick darüber zweifelhaft gewesen, daß demselben, wie hiermit vorgeschlagen wird, beizutreten sei. Nach erfolgter Aufbesserung der Staatsdienergehalte, und nachdem auch für die Volksschullehrer erhebliche Gehaltserhöhungen in Aussicht genommen sind, entspricht es nur der ausgleichenden Gerechtigkeit, wenn auch die gering dotirten Geistlichen nicht leer ausgehen. 2. Um eine Uebersicht darüber zu gewinnen, welche Gemeinden es seien, ob wohlhabende oder ärmere, deren geistliche Stellen vom Staate aufzubessern sind, ist ferner in der jenseitigen Kammer beantragt und beschlossen worden: die Königliche Staatsregierung wolle dem nächsten Landtage ein Verzeich niß der gering dotirten geistlichen Stellen, deren Einkommen aus Staats mitteln verbessert wird, vorlegen. Auch diesen: Anträge empfiehlt man der Kammer beizupflichten.