i 6 i ss - Endlich ist noch einer hierher gehörigen Petition mehrerer Diakonen in Penig und anderen Mittelstädten des Landes um Gehaltsaufbesserung Er wähnung zu thun. Dieselbe ist, wie es scheint, nicht rechtzeitig genug eingegaugen, um von der jenseitigen Deputation berathen zu werden. Bei den Verhandlungen der zweiten Kammer ist aber darauf Bezug genommen und der Antrag daran geknüpft worden: daß bei der zu Unterposition 5 vorgesehenen Aufbesserung geistlicher Ge halte die nach den anzustellenden Erörterungen einer Gehaltsaufbesserung bedürftigen Diakonen der kleineren Mittelstädte, sowie der Kleinstädte vorzugsweise Berücksichtigung finden sollen. Die zweite Kammer hat jedoch diesem Anträge nicht zugestimmt und ebenso wenig vermag die diesseitige Deputation ihn zur Annahme Seitens der ersten Kammer zu empfehlen, da sie wohl voraussetzen darf, daß die obigen, auf Ver besserung gering dotirter geistlicher Stellen gerichteten Anträge in der Kammer Annahme finden werden, und demnach Wohl zu erwarten ist, daß die an sich be rechtigten Wünsche der Petenten nicht unberücksichtigt bleiben werden. Man schlägt deshalb vor: die Petition hierdurch für erledigt zu erklären. Bei Unterpos. 6, Zuschuß zum Geistlichen-EmeritirungSfonds, ist eine fernerweite Erhöhung um 19,000 Thlr. eingetreten. Zur Motivirung hat das Ministerium angeführt: der Stand dieses Fonds sei gerade jetzt ein überaus ungünstiger und schon im verflossenen Jahre eine Summe von ' 26,000 Thlr. zuzuschießen gewesen. Aus der Beilage zu dem den Ständen vorgelegten Gesetzentwürfe die Eme ritirung der evangelisch-lutherischen Geistlichen betreffend, hat man entnommen, daß gegenwärtig >61 Geistliche, d. i. bei 1111 geistlichen Stellen der hohe Procentsatz von 6,s, Pensionen aus dem fraglichen Fonds genießen. Das Ministerium spricht jedoch die Hoffnung aus: daß der gegenwärtige Zustand nur als Ausnahme zu betrachten sei, der sich in späteren Finanzperioden zu Gunsten der Lasse wieder ändern werde.