32 anstalteii oder mindestens, um der Realschule eine größere Selbstständig keit zu geben, die Anstellung eines Bicedirectors beantragt und ist hierauf zu Erledigung dieses Antrags von der zweiten Kammer beschlossen worden: der Regierung anheim zu geben, ob es mit den Bestimmungen des Re gulativs vom 2. Juli 1860 vereinbar und mit Rücksicht auf die localen und sonstigen Verhältnisse zweckmäßig ist, die Vereinigung der beiden Anstalten unter einem Director beizubehalten. Insofern dieser Beschluß einen Antrag involviren soll, fehlt es demselben offenbar an der erforderlichen bestimmten Fassung; denn nach seinem Wortlaute enthält er nur die Aufforderung an die Regierung zu Reflexionen über die in Frage stehende Anstalt. Soll aber damit nur eine Directive für die Regierung ausgesprochen werden, so dürfte er sich als vollkommen überflüssig darstellen, da es wohl selbstverständlich ist, daß die Staatsregierung die hier angeregte Frage in den Bereich ihrer Erwägungen bereits gezogen habe und auch ferner im Auge behalten werde, wie sie dies auch ausdrücklich in der zweiten Kammer zugesichert hat. Man kann daher der Kammer nur anrathen: den Beitritt zum obigen Beschlüsse abzulehnen. Bei 1^. Realschule in Chemnitz, für welche ein Aversionalbeitrag von 4000 Thlr. eingesetzt ist, liegt eine Petition des Stadtraths zu Chemnitz um Erhöhung dieses Zuschusses vor, sowie ein, dieses Petitum bestimmter formulirender Antrag des Abgeordneten Ludwig: diesen Zuschuß auf 5000 Thlr. zu fixiren. Die großen Opfer, welche die von einer unverhältnißmäßig zahlreichen Ar beiterbevölkerung bewohnte Stadt Chemnitz nachweislich für Unterrichtszwecke bringt, dürften für Gewährung dieses Wunsches beziehendlich Antrags sprechen, und empfiehlt man der Kammer, zu Erledigung der Petitionen, gleichwie es in der zweiten Kammer geschehen ist: den Aversionalbeitrag für die Realschule in Chemnitz auf 5000 Thlr. festzustellen. In ähnlicher Weise ist bezüglich !sl. der Realschule zu Zwickau sowohl vom dortigen Stadtrathe, als vom Abgeordneten Streit um Erhöhung - des Aversionalbeitrags auf