88 Pos. 6 6 cs. wird sonach in der Höhe von 161,025 Thlr. normalmäßig zu bewilligen vorgeschlagen, und ist zu dieser Position nur noch Folgendes zu bemerken: Die jenseitige Deputation, von der Ansicht ausgehend, daß die Summe unter Nr. 8 von 65,000 Thlr. nach Erlaß des Gesetzes über die Gehaltsausbesserung der Lehrer dem Bedürfnisse nicht genügen werde, hatte von der Staatsregierung auf vorgängige Befragung die Auskunft erhallen: daß die Staatsregierung mit der postulirlen Summe von 65,000 Thlr. auszukommen gedenke. Eine Berechnung lasse sich, auch nur annähernd, nicht ausstellen, da principaliter die Schulgemeinden die Gehalte der Lehrer aufzubringen haben, und nur denen, welche dazu unvermögend sind, Unterstützungen vom Ministerium gewährt werden. Sollte Wider Erwarten bei Ausführung des neuen Gesetzes die Summe nicht aus reichen, so glaube sie für die Ueberschreituug die Verantwortung über nehmen zu können. Trotz dieser für alle Eventualitäten genügenden Erklärung hielt die jenseitige Deputation an ihrer obenerwähnten Ansicht fest und gab derselben mittelst fol genden Antrags Ausdruck: die Kammer wolle die Staatsregierung ermächtigen, unter Festhaltung der jetzt angenommenen Grundsätze über Unterstützung armer Gemeinden u. s. w. diejenige Summe, welche zur Durchführung des Gesetzes, die Gehaltserhöhungen der Lehrer an den Elementarvolksschulen betreffend, über die im Budget eingestellte Summe unbedingt nothwendig ist, im künftigen Rechenschaftsberichte erscheinen zu lassen und der künftigen Ständeversammlung ein bestimmtes Postulat dafür zu unterbreiten, welcher Antrag von der zweiten Kammer angenommen worden ist. So wenig es nun nach der Meinung der diesseitigen Deputation eines solchen Antrags nocb bedarf, da er im Grunde nichts Anderes besagt, als was bereits von der Staatsregierung erklärt worden ist, so glaubt man doch hierüber eine Differenz mit der zweiten Kammer nicht herbeiführen zu sollen und beantragt, jedoch lediglich aus diesem Grunde, dem Beschlüsse beizutreten. Pos. 67 Für katholische Schulen und wohlthätige Anstalten. Postulat: 13,067 Thlr. normalmäßig. Unverändert geblieben.