Bei dieser Position wird einer Petition Erwähnung zu thun sein, worin die deutsch-katholische Gemeinde in Chemnitz um eine Staatsbeihülfe von 500 Thlr. nachsucht. lieber den näheren Inhalt dieser Petition erlaubt man sich auf den S. 91 des jenseitigen Deputationsberichts zu lesenden Auszug zu verweisen. Aus formellen Gründen — weil nämlich die Petenten unterlassen hatten, sich zunächst an die Staatsregierung zu wenden, so daß diese letztere weder über die Sache selbst, noch über die Bedürsnißsrage irgend welche Auskunft zu geben in der Lage war — hatte die genannte Deputation vorgeschlagen: die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen. Die Kammer selbst substituirte jedoch diesem Anträge den Beschluß: der deutsch-katholischen Gemeinde zu Chemnitz unbeschadet des von der Deputation gestellten Antrags schon jetzt diejenigen 200 Thlr., welche bei Pos. 69 in Wegfall kommen sollen, als vorläufige Unterstützung zu überweisen. Diesem Beschlüsse entgegenzutrcten hat die Deputation einen Grund um so weniger haben können, als die Staatsregierung ihr Einverständniß mit dem selben ausdrücklich zu erkennen gegeben hat. Indem man daher der Kammer vorschlägt: sowohl den obigen Beschluß, durch welchen die Petition sich erledigt, als den Antrag, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu über weisen, auch ihrerseits zu adoptiren, beantragt man, für Pos. 67 nunmehr 13,267 Thlr. zu genehmigen. Pos. 68. Für die Taubstummenanstalten. Postulat: 30,2 61 Thlr. normalmäßig und 450 - transitorisch. Mehrbedarf: 3467 Thlr. Abgesehen von diesem durch Aufbesserung der Lehrergehalte und vermehrten Beilage zur zweiten Abtheilung, s 2. Band.