25,800 Thlr. normalmäßig und 6,500 - transitorisch zu empfehlen. Pos- 74, für Gesandtschaftsspcseu und Dispositionsquantum, werden 5000 Thlr. normalmäßig, in gleicher Höhe wie früher, gefordert und somit gleichfalls, wie bereits in dieser Höhe von der zweiten Kammer genehmigt, zur Bewilligung empfohlen. 4. Ausgaben zu Reichszwecken. Für solche sind zuvörderst Pos. 75a. als Matricularbeitrag 1,860,000 Thlr. normalmäßig, d. i. 40,000 Thlr. weniger als im letzten Budget und 109,710 Thlr. weniger als nach der Feststellung für 1871, eingestellt. Nachdem jedoch derselbe in zwischen laut Mittheilung des Königlichen Finanzministeriums durch den Reichs haushaltsetat für 1872 definitiv auf die Summe von 1,776,807 Thlr. beziffert worden ist, d. i. mit einem minu8 von 83,193 Thlr. gegen den Vor anschlag, so bedarf es auch nach Vorgang der jenseitigen Kammer nur noch der Bewilligung desselben in der letztangegebenen Höhe. Pos. 75b., für Kosten der Reichstagswahlen, sind gleich dem zeitherigen Postulat: 1000 Thlr. normalmäßig, und ebenso endlich Pos. 75e., zu sonstigen Ausgaben (Auslösungen und Reisekosten für die Mitglieder des Bundesraths), 4000 Thlr. normalmäßig,