Nach der zu Uuterpos. I gemachten Bemerkung werden, theils durch höher zu erzielende Holzpreise, theils in Folge des gestiegenen Naturaletats, Mehrein nahmen nach Höhe von l 13,000 Thlr. erwartet. Dagegen findet sich S. 8 des Berichts der jenseitigen Deputation eine Be rechnung aufgestellt, durch welche diese Mehreinnahme auf 330,624 Thlr. be ziffert wird, und es giebt ihr diese unbestrittene Thatsachc Veranlassung, die Etat- suninie des Bruttoertrags um 100,000 Thlr. zu erhöhen, während die Staats- regiernng eine solche von nur 50,000 Thlr. in Vorschlag bringt. Die Deputation hält es in Betracht dieser Sachlage für unbedenklich, diesem Vorschläge beizutreten. Die Unterpos. 2 und 3 geben zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Zu Unterpos. 4 hält man die Einstellung von 5367 Thlr. aus den im jenseitigen Berichte dar gelegten Gründen für correct, und die Deputation empfiehlt: die Gesammtbruttoeinnahme bei Nr. 4 mit 5367 Thlr. einzn stell en. Zu dieser Position ist beantragt worden: die Königliche Staatsregierung wolle überall da, wo die Jagd ans Kammergutsfluren, gleich, ob sie die gcsammte Kammergntsflur oder nur einzelne Theile derselben be trifft und noch nicht öffentlich verpachtet worden ist, dies sobald als thnnlich vornehmen. Bereits beim vorigen Landtage ist ein ganz ähnlicher Antrag gestellt, jedoch aus Vorschlag der Deputation von der ersten Kammer abgelehnt worden. Wir verweisen ans die Motivirung in den Landt.-Acten 18^Z, Beil, zur II. Abth. 2. Bd., S. 6, und da sich inzwischen die Verhältnisse nicht geändert haben, auch das Object, um welches es sich handelt, ein kaum nennenswerthes ist, so empfiehlt auch diesmal die Deputation: die Ablehnung des vorersichtlichen Antrags. Die Ausgabeposten unter Nr. 5, 6, 7 und 8 geben zu Bemerkungen keine Veranlassung. Dagegen ist zu Nr. 9 Folgendes zu erwähnen: Im Sommer 1870 berief die Königliche Staatsregierung eine Engnete- commission zur Prüfung unseres jetzigen Forstverwaltungsshstems, bezichendlich zu Vorschlägen für etwaige Reorganisationen. Die Vorschläge, welche jene Com- «WWWWWWWW»