51 Mission gemacht hat, befinden sich auf S. 10 und 1 I des jenseitigen Berichts, auf welchen zu verweisen man sich erlaubt. In Folge dieser Erörterungen hat die Staatsregierung bereits wesentliche Reformen auf diesem Berwaltungsgebiete vorgenommen, und wenn sie damit etwas vorsichtig zu Werke geht, so läßt sich dies sehr wohl dadurch rechtfertigen, als ja selbst unter den sachverständigen Commissionsmitglledern die Ansichten in manchen Fragen sehr weit auseiuandergingen. Die jenseitige Deputation erkennt zwar diese Reformen als einen Fortschritt an, ist aber doch der Meinung, daß ein weiteres Vorgehen nicht ausgeschlossen sei. Die Staatsregierung hat auf Befragen sich dahin erklärt, daß sie nicht be absichtige, in der nächsten Zeit schon wieder Veränderungen in der Forstverwaltung vorzunebmen, daß sie vielmehr erst abwartcn wolle, welche Wirkungen die jetzige habe, doch solle darauf Bedacht genommen werden, die Zahl der Oberforstmeister noch weiter zu vermindern. Dieselbe Erklärung hat die Staatsregierung auch bei den Verhandlungen in der zweiten Kammer wiederholt. Zwar erkennt die jenseitige Deputation diese Gründe zum Theil als richtig an; da sie es aber für angemessen hält, dennoch mit der Reorganisation fort zufahren, so beantragt sie: Die Staatsregicrung wolle in Erwägung ziehen, ob die Organisation der Forstverwaltung nicht noch zu vervoll kommnen und am Sitze der Regierung eine collegialisch geordnete Forstinspectionsbehörde einzusetzen und dafür die Obersorstmeisiereien vollständig aufzuheben sein würden. Dieser Antrag ist nur theilweise angenommen worden, indem die zweite Kammer den Schlnßpassus: „und dafür die Obersorstmeisiereien voll ständig auf zu heben sein würden," abgelehnt hat. Die Deputation wird aus diesen Passus nicht weiter zurückkommen, sie würde sich ebenfalls gegen den selben ausgesprochen haben. Anlangend aber de» ersten Theil des Antrags, so ist die Deputation zwar auch überzeugt, daß sich noch mancherlei Verbesserungen werden einführen lassen, ist aber der Meinung, daß die Regierung, nachdem sie einmal den Weg der Reform in der Forstverwaltung betreten hat, sicher auf demselben fortschreiten und Einrichtungen, welche aus Vervollkommnungen hinsühren, nicht von der Hand weisen wird, sobald sie durch die gegenwärtig in's Leben gerufenen Aenderungen darauf hingeführt wird.