4885 Thlr., durch scalamäßige Gehaltserhöhungen um 1 15 Thlr. gegen die Vorlage differirend. Auch hier ist der Antrag: die Staatsregierung zu ermächtigen, auch fernerhin den Verkauf von Weinbergsgrundstücken bei sich darbietender Gelegenheit vorzunehmen, erneuert worden, obgleich die Regierung erklärt hat, daß es ihr noch nicht möglich gewesen sei, annehmbare Offerten zu erlangen. Die Deputation empfiehlt, den Antrag in der vorstehenden Fassung ab zulehnen, und ihn in der am vorigen Landtage gegebenen Form anzunehmen: Die Kammer wolle im Vereine mit der zweiten Kammer die bei Pos. 3 schon früher ausgesprochene Ermächtigung für die Regierung auch auf den Verkauf der unter Pos. 4 fallenden Grundstücke ausdehnen, mit Ausnahme der Pill- nitzer Weinberge. Pos. 5 n. Königliches Steinkohlenwerk. Für diese Position sind drei verschiedene Einstellungen gemacht worden, und zwar: die ursprüngliche . . 100,000 Thlr., eine spätere 25,000 und nachträglich noch . 90,000 - zusammen 215,000 Thlr., welche als Neberschuß abzuliefern sind. Dies ergiebt eine Mehreinnahme gegen die vorige Finanzperiode von 135,000 Thlr., hauptsächlich durch die außerordentlich günstige Conjunctur im Kohlengeschäfte herbeigeführt. Die Deputation empfiehlt die eingestellte Summe zur Genehmigung. Diese Position participirt wegen ihres rein industriellen Charakters nicht an den allgemeinen Gehaltszulagen. In verschiedenen Petitionen von Funke in Hühndorf und Genossen wird sich darüber beschwert, daß, wenn sie ihre Geschirre nach Kohlen an die Königlichen Steinkohlenwerke nach Zankerode schicken, dieselben, obwohl sie das baare Geld Beilage zur zweiten Abtheilung, g 2. Baud.