Hinsichtlich einer Petition von Sieboth und Genossen in Elster, den Bau neuer Badezellen betreffend, hat die Deputation beschlossen: diese Petition der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überreichen. Im Laufe der Tiscussion ist dieser Antrag aniendirt und dahin abgeänvert worden, daß statt: „zur Kenntnißnahme zu überreichen," gesetzt werden soll: „zur Berücksichtigung zu empfehlen." Die Deputation kann sich, gestützt auf die von der Regierung während der Verhandlungen abgegebenen Erklärungen, mit der letzteren Fassung nicht einver standen erklären, empfiehlt vielmehr die Annahme des Deputationsvorschlags. Pos. 8. Berg- und Hüttennutzungen, den Bergbau betreffend. Zu Unterpos. 16 beantragt die Staatsregierung nachträglich noch 1000 Thlr. als Zuschuß an die Bergschule in Zwickau, welchem Anträge die jenseitige Deputation zugeftimmt hat, welcher aber im Laufe der Verhandlung durch folgen des Amendement, welches die Annahme der Kammer gefunden, erweitert worden ist: die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer der König lichen Staatsregierung die Ermächtigung ertheilen: dann, wenn es im Interesse der Hebung und Ent wickelung der Bergschule zu Zwickau räthlich erscheint, die für diese Schule bewilligte Summe während der laufenden Finanzperiode jährlich bis zum Betrage von 700 Thlr. zu überschreiten. Die Deputation empfiehlt außer den postulirten 1000 Thlr. auch die oben genannten 7 00 Thlr. zur Bewilligung, und damit die ganze Position mit 51,030 Thlr., wobei zu bemerken, daß auch hier der Mehrbedarf durch scalamäßige Gehalts erhöhungen bedingt wird. Pos. 8 6. Fiscalische Hüttenwerke zu Freiberg. Während in voriger Finanzperiode 230,000 Thlr., sind diesmal 252,000 Thlr. oder 22,000 Thlr. mehr eingestellt.