79 ^i. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über Abtheiluuq I.. des Ausgabebudgets, den Bauerat betreffend. Eingegangen am 16. März 1872. (Pos. 85a. bis mit 89 b., Pandl.-Acien, 1. Abth. 2. Bd., S. 200 und 201, Specialetats hierzu ebendaselbst S. 450 bis mit 462, Bericht der zweiten Deputation (Abth. der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil. zur III. Abth. 2. Bd., S. 211 flg., Protokoll der zweiten Kammer vom 8. März 1872, Mittbeilungen derselben von demselben Tage.) ^as Gesammterforderniß für diese Abtheilung des ordentlichen Budgets beträgt: 1,123,900 Thlr., und zwar: 1,028,400 Thlr. normalmäßig und 95,500 - transitorisch, mithin gegen die vorige Budgetperiode 1 12,800 Thlr. mehr, wobei 40,100 Thlr. auf den Normal- und 72,700 - auf den transitorischen Etat kommen. Diese Summe hat aber durch die scalamäßige Erhöhung der Gehalte einen bedeutenden Zuwachs erhalten. Die Deputation hat die Ziffern derselben sorgfältig geprüft und wird sie bei feder Position zur Bewilligung empfehlen. Beilage zur zweiten Abtheilung, S. Band. 12