217 . N 82. Decret an die Stände, . — die Zoll- Steuer- Handels- und Schifffabrrs-Perbälmiffe des Königreichs Sachsen betreffend. Eingegangen bei der H. Kammer am 20. November 1867. Seine Königliche Majestät lassen in Bestehung auf die Zoll- Steuer- Handels- und Schifffahrts-Angelegenheiten Sachsens, im Anschlüsse an das > Decret vom 9. November 1863, den getreuen Ständen nachstehende Eröffnungen zugehen: I. ! Die Erneuerung der Zollvcrcinsverträge und die Reform des Vereins- ; Zolltarifs; inglciclien die Umgestaltung des Zollvereins in Folge der Bildung des Norddeutschen Bundes. Den Ständen ist mit Teeret vom 0. Mai 1864 Mittheilung über die t damalige Lage des Zollvereins gemacht und die zwischen Sachsen und Preußen 2 verabredete protokollarische Uebereinkunft wegen einer Zolleinigung im Entwürfe Ä vorgelegt worben. In der Ständischen Schrift vom 10. Mai 1864 haben die -> Stände ihre Zustimmung zu der Unterzeichnung dieser Uebereinkunft unter der ck dort näher bezeichnten Voraussetzung ausgesprochen und dabei nachstehende Au ll träge gestellt: Es möge die Regierung 1. die Berücksichtigung der in der Ständischen Schrift vom 26. Juni 1862 in Bezug auf die Französischen Verträge ausgedrückten Wünsche bei den ferneren Verhandlungen mit den contrahirenden Staaten über diese An gelegenheit im Wege freundschaftlicher Verständigung nachdrücklichst zu erstreben suchen, und Erste Abtheilung, 3. Band. 36