220 14. December 1864 sich niedergelegt findet. Auf den Inhalt desselben wird später zurückzukommen sein. Da mit diesem Protokolle zugleich die am 2. August 1862 von Preußen Unterzeichneten Verträge und Uebereinkünfte zwischen dem Zollvereine und Frankreich ihren definitiven Abschluß gefunden haben, so wird es am Platze sein, gleich hier einige allgemeine Bemerkungen über dasselbe anzu fügen. Bei den Verhandlungen, welche bei dem außerordentlichen Landtage im Jahre 1862 über den Französischen Vertrag gepflogen wurden, hatten die Stände die Genehmigung des letzteren zwar ausgesprochen, jedoch eine Reihe von Anträgen und Wünschen hinzugefügt und der Regierung zur möglichsten Berücksichtigung bei den weiter zu pflegenden Verhandlungen dringend empfohlen. Eingedenk der in dem Landtagsabschiede vom 28. Juni 1862 ertheilten 7 Zusage, ist die Regierung sich bewußt, keine Gelegenheit versäumt zu haben, um 7 diesen Wünschen Anerkennung zu verschaffen. Die Erfolge haben indeß ihren Be- mühuugen nicht entsprochen. Denn wenn auch Anfangs einige Aussichten vorhanden 7 waren, so gestalteten sich die Verhältnisse im weiteren Verlaufe der Verhandlungen 7 entschieden ungünstig, nachdem durch die Kündigung des Zollvereins und den Aus tritt der Regierungen von Bayern, Hannover, Württemberg, Großherzogthum 77 Hessen und Nassau und deren Verhandlungen über die von Oesterreich wegen n einer Zolleinigung init dem Zollvereine aufgestellten Propositionen in München 77 die Krisis des Zollvereins den höchsten Grad erreicht hatte und die Gefahren einer r: Sprengung desselben ernstlich erwogen werden mußten. Daß unter solchen Um- » -7 ständen die Lösung dieser Frage alle anderen in den Hintergrund drängen mußte, ist erklärlich, und die Regierung hat sich so wenig wie die Stände schon bei den 777 Verhandlungen über die Uebereinkunft vom 11. Mai 1864 die ungünstige Lage Zx der Dinge zu verhehlen vermocht. Gleichwohl hat die Regierung auch bei den 77! weiteren Verhandlungen, welche dem Abschlüsse der Verträge vom 28. Juni, ,71 11. Juli und 12. Oktober 1 864 vorausgingen, nicht abgelassen, die Punkte, auf welche sich die in den Ständischen Schriften vom 26. Juni 1 862 und vom 7a 10. Mai 1864 niedergelegten wiederholten Wünsche beziehen, bei jeder Gelegen- --n heit vorzubringen und die von den Ständen bezeichneten Gesichtspunkte mit allen 775 zu Gebote stehenden Mitteln zu vertreten. Wenn gleichwohl durch das Protokoll vom 14. December 1 864 nicht mehr ach erreicht worden ist, so glaubt die Regierung doch nicht befürchten zu müssen, daß Ao ihr daraus Seiten der Stände ein Vorwurf werde gemacht werden können, da Dck denselben die Schwierigkeit der damaligen Lage der Verhältnisse genau bekannt ist. .sij Nachdem durch das Protokoll vom 14. December 1864 die Verträge mit lin