439 herab, beigezogen zu sehen; Plauen dagegen neigt sich, freilich unter der Voraus setzung, daß der Bezirk einigermaßen erweitert und dadurch ein höherer Ertrag der Anlagen herbeigeführt werde, zur entgegengesetzten Ansicht der Aufbringung des gesammten Aufwandes durch den Gewerbestand des Bezirks. Für den Fall, daß eine angemessene Bezirksänderung nicht möglich sein sollte, geht von dort die Idee aus, zu Deckung des Aufwands für die Handels- und Gewerbekammern im ganzen Lande einen Zuschlag zur Gewerbesteuer einheben und durch das Ministerium des Innern so an die einzelnen Kammern vertheilen zu lassen, daß sie dabei bestehen können. Die Regierung hatte bekanntlich im Entwürfe des Gewerbegesetzes das Princip aufgestellt, daß der Aufwand für diese besonderen Organe durch den Gewerbstand selbst aufzubringen sei. Die ständischen Verhandlungen weisen die Gründe nach, welche für die Annahme eines gemischten Princips maßgebend waren. Die Regierung kann nicht umhin, zu bekennen, daß die Annahme ihres ursprünglichen Vorschlags zwar die aus der Verschiedenheit der Steuerfähigkeit der Bezirke her vorgehenden Uebelstände, wie sie die Erfahrung heransgestellt hat, nicht vermieden und daher zu einer Aenderung der Bezirkseintheilung über kurz oder lang geführt haben würde. Aber alle übrigen Schwierigkeiten und mancherlei Arbeit wären vermieden und den Kammern die wünschenswerthe Freiheit in der Gestaltung ihres Budgets ohne nothwendige Ein- und Mitwirkung des Ministeriums erhalten worden. Die Staatsregierung hält es daher auch nicht für gerathen, auf den An trag der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau einzugehen und die Uebernahme des gesammten Aufwands auf die Staatscasse zu beantragen. Wenn indessen andererseits nicht zu verkennen ist, daß an dem Institute der Handels- und Gewerbekammern ein allgemeines Staatsinteresse nicht minder statt- sindet, wie an den landwirthschaftlichen Kreisvereinen, so schlägt man in Punkt 8 der Vorlage vor, eine (zugleich den Beitrag der Staatsunternehmungen einschlie ßende) feste Zuschußsumme auf das Staatsbudget zu bringen und diese an die einzelnen Kammern zu vertheilen, wobei sich etwas für die Ausgleichung der ver schiedenen Steuerfähigkeit der Bezirke thun läßt, allen übrigen Aufwand aber durch die Stimmberechtigten tragen zu lassen, unter Beseitigung der künstlichen Scheid ung der Ausgaben. Die Kammern würden dann dem Staate gegenüber keine specielle Rechnung abzulegen haben und für die Feststellung der Secretärsgehalte und sonstigen Ausgaben die Freiheit der eigenen Entschließung mit Rücksicht auf ihre Verhältnisse behalten. Eine Aenderung der Bezirkseintheilung würde sich, wenn den Wünschen von Leipzig einigermaßen Rechnung getragen werden sollte, dadurch ergeben, daß man zur Stadt Leipzig nur die nächste Umgebung, die übrigen Theile des bisherigen